Eingabehilfen öffnen

Skip to main content

Bauleitplanung der Gemeinde Dautphetal, Ortsteil Dautphe

19. Juli 2024     Amtliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Feuerwehr Dautphetal Mitte“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB

(1) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dautphetal hat am 29.04.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehr Dautphetal Mitte“ im Ortsteil Dautphe sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.

(2) Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 94/1 tlw., 95/1, 95/2, 95/3, 95/4 tlw., 97/2 tlw., 271/10 bis 271/15, 271/18, 272/1 bis 272/4, 272/5 tlw., 272/6, 272/7, 272/8, 272/9, 281/8 tlw., 281/44 tlw., 281/46 tlw., 281/52 tlw., 311/10, 311/12 tlw., 311/13, 311/14, 311/15, 311/16, 311/17, 311/18 tlw., 311/19 tlw., jeweils Flur 4 der Gemarkung Dautphe. Der vorliegende Plangeltungsbereich umfasst somit eine Fläche von ca. 0,86 ha. Das Planungsgebiet liegt am südlichen Ortsrand von Dautphe, südwestlich der Dautphe und westlich der Bundesstraße B 453.

(3) Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines neuen Feuerwehrstandortes für das Gemeindegebiet Dautphetal. Daher gelangt eine Fläche für den Gemeinbedarf i.S.d. § 9 Abs.1 Nr.5 BauGB zur Ausweisung. Auf Ebene des Flächennutzungsplanes werden entsprechend Flächen für den Gemeinbedarf Zweckbestimmung „Feuerwehr“ i.S.d. § 5 Abs.2 Nr.2 BauGB dargestellt. Neben der Ausweisung von Bauflächen werden zum nächsten Verfahrensschritt grünordnerische Maßnahmen und Ausgleichsflächen im Plangebiet festgesetzt, um den Eingriff in Natur und Landschaft zu minimieren. Die Planziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes.

(4) Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

(5) Gemäß § 2 Abs.4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für die Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB (Baugesetzbuch) und dient im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB Teil der Begründung und wird mit ins Internet eingestellt bzw. öffentlich zugänglich ausgelegt.

(6) Gemäß § 3 Abs.1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) werden die Planunterlagen des Bebauungsplanes und der FNP-Änderung (einschließlich Begründung und Umweltbericht) in der Zeit vom

22.07.2024 – 23.08.2024 einschließlich

 im Internet auf der Homepage der Gemeinde (www.dautphetal.de -> Bauen und Gewerbe -> Bauleitplanverfahren) veröffentlicht und können heruntergeladen werden. Zusätzlich können die Planunterlagen über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de/) eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse beteiligung@fischer-plan.de möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.

(7) Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Dautphetal, Bauamt, Hainstraße 1, 35232 Dautphetal während der allgemeinen Dienststunden der Gemeindeverwaltung. Jedermann hat in dieser Auslegungsfrist die Gelegenheit zur Information sowie zur Äußerung von Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen (z.B. schriftlich, zu Protokoll oder per E-Mail).

(8) Die Gemeinde Dautphetal hat gemäß § 4b BauGB das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.

Bauleitplanung der Gemeinde Dautphetal, Ortsteil Dautphe

Bebauungsplan „Feuerwehr Dautphetal Mitte“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes

Übersichtskarte des Geltungsbereiches:

Bebauungsplan FFW Dautphetal-Mitte