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„Erweiterung Gewerbegebiet Hambachstraße“ OT Allendorf – 2. Änderung und Erweiterung

9. November 2024     Amtliche Bekanntmachung

Bebauungsplan Nr. 1.4 „Erweiterung Gewerbegebiet Hambachstraße“ – 2. Änderung und Erweiterung sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB – Entwurfsoffenlage

(1) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dautphetal hat am 09.09.2024 gemäß § 3 Abs.2 BauGB die Entwurfsoffenlage der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Erweiterung Gewerbegebiet Hambachstraße“ im Ortsteil Allendorf sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.

(2) Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der FNP-Änderung ist der nachfolgenden Übersichtskarte 1 zu entnehmen und umfasst folgende Flurstücke in der Gemarkung Allendorf (am Hohenfels), 4/1 – 4/3, 5/1, 5/2, 6/4, 22 – 24, 25/6 tlw., 26/1 tlw. und 36/3 tlw., jeweils Flur 5 der Gemarkung Allendorf (am Hohenfels).

In den nachfolgenden Übersichtskarten sind ebenfalls die Abgrenzungen der externen Ausgleichsflächen für den natur- und artenschutzrechtlichen Ausgleich ersichtlich. Diese liegen in der Flur 4 und umfassen die Flurstücke 30 und 32 (Übersichtskarte 2), jeweils in der Gemarkung Allendorf (am Hohenfels).

(3) Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Gewerbegebietes, das maßgeblich durch die Fa. Mangner geprägt wird. Zur weiteren Standortsicherung wird das Betriebsgelände nach Westen erweitert und als Gewerbegebiet im Sinne des § 8 BauNVO ausgewiesen. Auf Ebene des Flächennutzungsplanes werden entsprechend gewerbliche Bauflächen i.S.d. § 1 Abs.1 Nr.3 BauNVO dargestellt. Damit die Erschließung des Standortes gewährleistet werden kann, werden die Verkehrsflächen, die überwiegend ausgebaut sind, mit in den Geltungsbereich aufgenommen. Neben der Ausweisung von Bauflächen werden grünordnerische Maßnahmen und Ausgleichsflächen im Plangebiet festgesetzt, um den Eingriff in Natur und Landschaft zu minimieren. Die bisher im Geltungsbereich der 2. Änderung und Erweiterung ausgewiesenen Ausgleichsflächen und Maßnahmen müssen zusätzlich an anderer Stelle ausgewiesen werden (siehe Übersichtskarte 2). Die Planziele und städtebaulichen Rahmenbedingungen gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes.

(4) Die weiteren wesentlichen Änderungen, die aus den Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung der TÖB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan erfolgt sind, können der Begründung entnommen werden.

(5) Die Aufstellung der o.g. Bauleitplanverfahren erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung des Bebauungsplanes bzw. der FNP-Änderung zu integrieren. Die Unterrichtung nach § 3 Abs.1 BauGB und § 4 Abs.1 BauGB erfolgte gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) und diente im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, die jetzt im Umweltbericht dokumentiert und öffentlich ausgelegt wird.

Der Umweltbericht umfasst neben einem einleitenden Kapitel zu den Inhalten, Zielen und Festsetzungen des Bebauungsplanes, der Einordnung des Plangebietes und den in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, eine Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich.

Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter und Informationen umfasst in § 1 Abs.6 Nr.7a-j BauGB:

  • Boden und Wasser: Charakterisierung von Bodentypen und Bodeneigenschaften, Bodenfunktionsbewertung, Bodenentwicklungsprognose, Betroffenheit eines Trinkwasserschutzgebietes 534-124 WSG „Der Große Wolsbach“, Friedensdorf. Bewertung der Planung im Hinblick auf die Eingriffsminimierung in den Boden- und Wasserhaushalt.
  • Luft, Klima und Folgen des Klimawandels: Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Plangebietes für die Kalt- und Frischluftbildung sowie für das Lokal- bzw. Kleinklima.
  • Pflanzen, Biotop- und Nutzungstypen: Bestandsbeschreibung der Biotop- und Nutzungstypen, Darstellung der Ergebnisse aus den Geländekartierungen, Bestands- und Eingriffsbewertung.
  • Tiere und artenschutzrechtliche Belange: Artenschutzfachliche Bewertung des Plangebietes i.V.m. mit den Ergebnissen des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages, Verweise auf gesetzliche Regelungen zum Artenschutz.
  • Natura-2000-Gebiete und sonstige Schutzgebiete: Plangebiet liegt innerhalb des Naturparks „Lahn-Dill-Bergland“, Natura 2000 Gebiete sind von der Planung nicht betroffen. Bewertung des Eingriffs in Natura-2000-Gebieten. Auswirkungen auf die Schutzziele der nächstgelegenen Schutzgebiete sind nicht zu erwarten.
  • Gesetzlich geschützte Biotope und Flächen mit rechtlichen Bindungen: Gesetzlich geschützte Biotope sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen.
  • Biologische Vielfalt: Feststellung keiner erheblichen nachteiligen Wirkungen des Plangebietes für die biologische Vielfalt.
  • Landschaft: Landschaftsbild im Einwirkungsbereich geprägt von den gewerblichen Bauten in der Ortsrandlage. Geplante Bebauung schließt an Bestand an. Eine erhebliche zusätzliche Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes wird nicht erwartet.
  • Mensch, Wohn- und Erholungsqualität: Keine zusätzlichen negativen Auswirkungen des Plangebietes auf die angrenzenden Wohnhäuser und Nutzungen. Beschränkte Erholungsfunktion des Plangebietes.
  • Kulturelles Erbe, Denkmalschutz: Hinweis auf gesetzliche Regelungen zum Umgang mit Bodendenkmälern und Einzelkulturdenkmälern.
  • Bestehende und resultierende Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder für planungsrelevante Schutzgüter durch Unfälle und Katastrophen: Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle ist nicht gegeben. Sonstige erhebliche Auswirkungen auf die Schutz- oder Sachgüter sind voraussichtlich nicht zu erwarten.
  • Wechselwirkungen: Keine strukturellen oder funktionalen Beziehungen bzw. Wechselwirkungen ersichtlich, die bei der Umsetzung der Planung im wesentlichen Maße beeinträchtigt werden können.

Hinzu kommt eine Eingriffs- und Ausgleichsplanung zu dem durch den Bebauungsplan bauplanungsrechtlich vorbereiteten Eingriff in Natur und Landschaft und dessen Ausgleich. Der Eingriff wird über die Zuordnung externer Ausgleichsflächen dokumentiert.

Ferner umfasst der Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können.

Als weitere umweltbezogene Informationen liegen vor:

  1. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Plan Ö, Stand 10/2024):

Betrachtete Fauna: Vögel, Fledermäuse, Haselmaus, Reptilien, Tagfalter und Widderchen.

Aus der Analyse sind als artenschutzrechtlich besonders zu prüfende Vogelarten Goldammer, Grünfink und Grünspecht hervorgegangen. Artenschutzrechtlich besonders zu prüfende Fledermausarten, Reptilienarten, Tagfalter und Widderchen oder die artenschutzrechtlich besonders zu prüfende Haselmaus wurden nicht festgestellt.

Aus fachgutachterlicher Sicht stehen der Planung keine artenschutzrechtlichen Konflikte entgegen. Es besteht kein Erfordernis der Zulassung einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG. Der Fachbeitrag ist Teil des Umweltberichtes.

  1. Immissionsberechnung Nr. 5743 (Schalltechnisches Büro A. Pfeifer, Dipl.-Ing.) vom 17.10.2024

zur Untersuchung von potenziellen immissionsschutzrechtlichen Konflikten zwischen der geplanten gewerblichen Nutzung und den Wohnbauten im angrenzenden Wohngebiet.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen eingegangen bzw. umweltrelevante Themen angesprochen worden:

Amt für Bodenmanagement (18.06.2024): Hinweise zum Bodenordnungsverfahren nach §§ 80 ff. BauGB; Ergänzungen zur Auflistung der betroffenen Flurstücke (4/2 und 6/4 in Flur 5 nur teilweise betroffen).

Avacon Netz GmbH (12.06.2024): Betroffenheit einer 110kV-Hochspannungsfreileitung im Plangebiet; Hinweise und Vorgaben zur Unterbauung der Stromfreileitung.

Deutsche Telekom Technik GmbH (15.07.2024): Erforderlichkeit der Verlegung neuer Telekommunikationslinien im Plangebiet.

EAM Netz GmbH (13.06.2024): Versorgung mit Elektrizität erfolgt aus dem Mittelspannungsnetz. Im Plangebiet sind derzeit keine Netzbaumaßnahmen vorgesehen.

GasLINE GmbH (27.06.2024): Innerhalb des Geltungsbereichs verlaufen Kabelschutzrohranlagen mit Lichtwellenleiterkabeln mitsamt 2m breitem Schutzstreifen.

Hessen-Forst, Forstamt Biedenkopf (24.06.2024): Nordwestliche Flächen als Wald dargestellt; Sollte Rodung notwendig werden, bedarf es einer entsprechenden Genehmigung. Hinweis auf Gefahrenbereich (Waldabstand aufgrund von Windwurf, Astbruch, Sturzgefahr, etc.).

Hessen Mobil, Dillenburg (01.07.2024): Hinweise zu einem Mehraufkommen des Verkehrs durch das Vorhaben; Hinweise auf Bauverbots- und Baubeschränkungszone; Auflagen zur Verkehrssicherheit und Ausschluss von Werbeanlagen, Hinweisschildern und Blendwirkungen auf den Straßenraum.

KA des LK Marburg-Biedenkopf (10.07.2024): Lage in Schutzzone III eines festgesetzten Trinkwasserschutzgebietes 534-124 WSG „Der Große Wolsbach“; Hinweise auf Versickerungserlaubnis nach § 8 WHG; Hinweise auf natur- und artenschutzrechtliche Konflikte; Anregungen zur Landschaftsbildbeeinträchtigung, zur Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung sowie zu den Entwicklungszielen der Kompensationsflächen; Anregungen für Maßnahmen zur Eingriffsminimierung; Ausführungen zu brandschutztechnischen Auflagen; Hubrettungsgerät im Gemeindegebiet nicht vorhanden; Zufahrten hinsichtlich Schleppkurven für LKW-Verkehr ausrichten.

Regierungspräsidium Darmstadt, Kampfmittelräumdienst (26.06.2024 und 02.10.2013): Verweis auf Stellungnahme von 2013; kein Verdacht auf das Vorhandensein von Bombenblindgängern.

Regierungspräsidium Gießen (17.07.2024): Hinweis auf Wasserschutzzone III „Der Große Wolsbach“; Straßenbaumaßnahmen sind in Anlehnung an die RiStWag auszuführen; Gewässer nicht betroffen; Hinweis auf Starkregen; Anregung für die Nichtbeanspruchung landwirtschaftlich genutzter Böden durch Kompensationsmaßnahmen; keine Altstandorte, Deponien, Abfallentsorgungsanlagen im Gebiet; Immissionsschutzrechtliche Hinweise (Lautstärke, Elektromagnetische Felder); Plangebiet im Einzugsbereich von erloschenen Bergwerksfeldern; Waldfläche ist festzusetzen; Schutzgebiete i.S.d. §§ 23 ff. Bundesnaturschutzgesetz nicht betroffen; Hinweis zum Bauleitplanungsportal des Landes Hessen.

Die umweltrelevanten Stellungnahmen werden zusammen mit der Umweltprüfung (Umweltbericht), in der die Aspekte der Kompensation und Regelungen nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dem Hess. Naturschutzgesetz (HeNatG) behandelt sind, sowie den weiteren umweltbezogenen Informationen (o.g. Gutachten) ins Internet eingestellt und ergänzend öffentlich ausgelegt.

(5) Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) werden der Planentwurf des Bebauungsplanes sowie der Flächennutzungsplanänderung (Plankarten, Begründungen, Umweltbericht) sowie die verschiedenen Fachgutachten (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Schallschutztechnisches Gutachten) in der Zeit von

 11.11.2024 – 13.12.2024 einschl.

im Internet unter der Adresse https://www.dautphetal.de/rathaus-politik/bauen-gewerbe/bauleitplaene/ veröffentlicht und können ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de/) eingesehen und heruntergeladen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt gemäß § 3 Abs.2 Satz 4 Nr.4 BauGB eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Dautphetal, Bauamt, Hainstraße 1, 35232 Dautphetal, während der Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung. Jedermann hat während dieses Veröffentlichungszeitraumes die Gelegenheit zur Information sowie zur Abgabe einer Stellungnahme mit Anregungen und Hinweisen (z.B. schriftlich, zu Protokoll oder per Email). Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist unter der E-Mail-Adresse beteiligung@fischer-plan.de möglich.

(6) Für die Flächennutzungsplanänderung gilt, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

(7) Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

(8) Gemäß § 4b BauGB ist das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.