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Bebauungsplan Nr. 1.4 „Erweiterung Gewerbegebiet Hambachstraße“ – 2. Änderung und Erweiterung sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

7. Juni 2024    

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB

(1) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dautphetal hat am 29.04.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Erweiterung Gewerbegebiet Hambachstraße“ im Ortsteil Allendorf sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.

(2) Die Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sowie der FNP-Änderung sind der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen. Folgende Flurstücke werden vom Geltungsbereich erfasst: 4/1 – 4/3, 5/1, 5/2, 6/4, 22 – 24, 25/6 tlw., 26/1 tlw. und 36/3 tlw., jeweils Flur 5 der Gemarkung Allendorf (am Hohenfels). Das Planungsgebiet liegt im Westen der Ortslage, östlich der Kreisstraße K73 und stellt die Erweiterung des Firmengeländes der Fa. Mangner dar.

(3) Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Gewerbegebietes, das maßgeblich durch die Fa. Mangner geprägt wird. Zur weiteren Standortsicherung wird das Betriebsgelände nach Westen erweitert und als Gewerbegebiet im Sinne des § 8 BauNVO ausgewiesen. Auf Ebene des Flächennutzungsplanes werden entsprechend gewerbliche Bauflächen i.S.d. § 1 Abs.1 Nr.3 BauNVO dargestellt. Damit die Erschließung des Standortes gewährleistet werden kann, werden die Verkehrsflächen, die überwiegend ausgebaut sind, mit in den Geltungsbereich aufgenommen. Neben der Ausweisung von Bauflächen werden grünordnerische Maßnahmen und Ausgleichsflächen im Plangebiet festgesetzt, um den Eingriff in Natur und Landschaft zu minimieren. Die bisher im Geltungsbereich der 2.Änderung und Erweiterung ausgewiesenen Ausgleichsflächen und Maßnahmen müssen zusätzlich an anderer Stelle ausgewiesen werden. Die Planziele und städtebaulichen Rahmenbedingungen gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes.

(4) Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

(5) Gemäß § 2 Abs.4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für die Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB (Baugesetzbuch) und dient im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB Teil der Begründung und wird zur Entwurfsoffenlage mit öffentlich ausgelegt.

(6) Gemäß § 3 Abs.1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) liegt der Planvorentwurf des Bebauungsplanes und der FNP-Änderung einschließlich Begründung zu jedermanns Einsicht öffentlich in der Zeit vom

10.06.2024 – 10.07.2024 einschließlich

in der Gemeindeverwaltung Dautphetal,
Fachbereich Bauen, Planen und Umwelt; Zimmer 214
Hainstraße 1,
35232 Dautphetal

während der allgemeinen Dienststunden der Gemeindeverwaltung aus. Jedermann hat in dieser Auslegungsfrist die Gelegenheit zur Information sowie zur Äußerung von Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen (z.B. schriftlich, zu Protokoll oder per E-Mail). Die Stellungnahmen können auch per E-Mail an beteiligung@fischer-plan.de abgegeben werden.

(7) Die Planunterlagen werden zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Gemeinde (https://www.dautphetal.de -> Bauen und Gewerbe -> Bauleitplanverfahren) eingesehen und heruntergeladen werden. Das Aufsuchen der Gemeindeverwaltung und das Einsehen der Unterlagen vor Ort kann somit vermieden werden. Es kann somit auch eine Stellungnahme per E-Mail abgegeben werden.

(8) Die Gemeinde Dautphetal hat gemäß § 4b BauGB das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.

Bauleitplanung der Gemeinde Dautphetal, Ortsteil Allendorf

Bebauungsplan Nr. 1.4 „Erweiterung Gewerbegebiet Hambachstraße“ – 2. Änderung und Erweiterung sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Übersichtskarte des Geltungsbereiches  →→   →→   →→  genordet, ohne Maßstab