Kindertagesbetreuung in Zeiten der Kontaktvermeidung
Momentan werden große Anstrengungen zur Verringerung der Infektionen mit dem Corona-Virus unternommen. Dazu gehört der Appell an die Eltern, ihre Kinder nach Möglichkeit jetzt nicht in die Kindergärten und Kinderkrippen zu schicken, sondern sie selbst oder im Rahmen einer familiären Betreuungsgemeinschaft zu behüten.
Die gegenseitige Übernahme der Kinderbetreuung ist unabhängig von der Kinderzahl durch höchstens drei Familien gestattet, wenn die sozialen Kontakte im Übrigen weitgehend reduziert werden und im engen privaten Kreis stattfinden. Die allgemeingültigen Abstands- und Hygieneregeln (z. B. Hust- und Nies-Etikette, richtiges Händewaschen) sollen natürlich eingehalten werden.
Die Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde bleiben allerdings, anders als im Frühjahr 2020, geöffnet und sind für jedes dort angemeldete Kind zugänglich. Eine Bescheinigung seitens des Arbeitgebers der Eltern oder ähnliche Nachweise müssen nicht vorgelegt werden.
Die Kosten der Einrichtungen laufen weiter und auch die Betreuungsgebühren werden zunächst weiter erhoben, wir werden den kommunalen Gremien aber demnächst einen Vorschlag unterbreiten wie wir den zahlungspflichtigen Eltern in dieser Situation entgegenkommen wollen.
Ob die Entscheidung darüber noch im Februar oder erst nach der Kommunalwahl im Juni fallen kann steht zurzeit noch nicht fest.
Bleiben Sie gesund!
Schmidt
Bürgermeister