Anmeldung der Schulanfänger in den Grundschulen
Gemäß § 58 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes (HS chG) in der Fassung vom 30.06.2017(GVBI. S.150), beginnt für alle Kinder, die bis einschließlich 1. Juli geboren sind und damit bis zum 30.06.2022 das 6. Lebensjahr vollenden, am 01.08.2022 die Schulpflicht. Unterrichtsbeginn ist Montag, der 05.09.2022.
Feststellung der deutschen Sprachkenntnisse
Die Erziehungsberechtigten werden von der zuständigen Grundschule über die weitere Terminplanung und den Ablauf des Anmeldeverfahrens informiert. Bei der Anmeldung erfolgt eine Feststellung der deutschen Sprachkenntnisse. In Hessen wird Kindern mit Bedarf Förderung in Form von Vorlaufkursen schon vor dem Schuleintrittangeboten. Dies ist auch der Grund für das frühe Anmeldeverfahren.
Einschulung mit Antrag
Kinder, die nach dem 30.06.2022 das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten aufgenommen werden. Die Entscheidung hierüber trifft gemäß § 58Abs. 1 Satz 4 HSchG die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember 2022 das 6. Lebensjahr vollenden, kann die Aufnahme vom Ergebnis einer zusätzlichen Überprüfung der geistigen und seelischen Entwicklung durch den Schulpsychologischen Dienst abhängig gemacht werden