Kommunen organisieren die Infrastruktur für Arbeit und Freizeit. Kinderbetreuung, sichere Verkehrswege oder die Wasserversorgung, sind nur einige Beispiele für die kommunale Daseinsvorsorge. Die Aufgaben der Gemeinde Dautphetal sind entsprechend der Hessischen Gemeindeordnung gegliedert in:
- Pflichtaufgaben: Beispielsweise Wasser und Abwasser, Straßen, Brandschutz, Passwesen, Wahlen
- Freiwillige Leistungen: Zum Beispiel Grünflächen, Sportstätten, Öffentlicher Nahverkehr
Die Aufgaben, die eine Kommune erledigt, müssen finanziert werden – und dafür sind natürlich Einnahmen erforderlich. Die Einnahmen stammen hauptsächlich aus vier Einnahmequellen:
- Steuereinnahmen
- Zuweisungen (auch Zuschüsse genannt) von Bund und Land Hessen
- Gebühren und Beiträge für Leistungen, welche die Gemeinde erbringen
- Sonstige Einnahmen, wie beispielsweise aus Grundstücks- oder Brennholzverkäufen
Haushalt
Beschreibung
Der Haushaltsplan ist das zentrale Planungsinstrument zu den wirtschaftlichen Aktivitäten der Gemeinde Dautphetal und für die Haushaltsführung verbindlich. Mit dem Beschluss zur Haushaltssatzung, dessen wichtigste Anlage der eigentliche Haushaltsplan ist, erlangt der Haushaltsplan Bindungswirkung für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde.
Der Haushaltsplan besteht nach der Gemeindehaushaltsverordnung aus
- dem Gesamthaushalt,
- den Teilhaushalten und
- dem Stellenplan.
Der Gesamthaushalt besteht aus
- dem Ergebnishaushalt und
- dem Finanzhaushalt, die wiederum in Teilhaushalte zu gliedern sind.
Der Ergebnishaushalt enthält „flächendeckend“ alle veranschlagten Erträge (Ressourcenzuwachs) und Aufwendungen (Ressourcenverbrauch) der Gemeinde Dautphetal im jeweiligen Haushaltsjahr.
Im Finanzhaushalt werden alle voraussichtlich eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen aus Investitionstätigkeit der Teilhaushalte dargestellt. Er weist außerdem den Finanzmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit sowie die Finanzierungstätigkeit für das zu planende Haushaltsjahr aus.
Weitere Bestandteile des Haushaltsplanes sind
- der Vorbericht,
- die mittelfristige Ergebnis und Finanzplanung mit dem ihr zugrunde liegenden Investitionsprogramm
- das Haushaltssicherungskonzept, wenn ein solches erstellt werden muss,
- eine Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen in den einzelnen Jahren voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen
- Übersichten über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten aus Anleihen, Kreditaufnahmen und Rechtsgeschäften, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen, der Rücklagen und der Rückstellungen zu Beginn und Ende des Haushaltsjahres sowie über den Stand zu Beginn des Vorjahres,
- eine Übersicht über die Budgets,
- eine Übersicht über die Mittel, die den Fraktionen der Gemeindevertretung nach § 36a Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung zur Verfügung gestellt werden,
- der letzte Jahresabschluss,
- der Finanzstatusbericht.
Die Haushaltssatzung der Gemeinde bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde für
- eine Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich in der Planung,
- das Haushaltssicherungskonzept,
- den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen,
- die Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen und
- die Aufnahme von Liquiditätskrediten.
Interaktiver Haushalt
Im interaktiven Haushalt können Sie gezielt Einblick in die Finanzen der Gemeinde Dautphetal nehmen. Sie entscheiden selbst per Mausklick, welche Inhalte des Ergebnis- und Finanzhaushaltes, welche Produktbereiche, Grafiken und Kennzahlen Sie näher betrachten möchten.
Grundsteuer
Beschreibung
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz.
Grundbesitz sind
- land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A),
- Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).
Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.
Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Gemeinde Dautphetal beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.
Information bei Eigentümerwechsel
Wann erfolgt die Umstellung der Grundsteuer auf einen neuen Haus- oder Grundstückseigentümer?
Sie haben ein Haus, ein Grundstück, eine Eigentumswohnung oder eine andere Immobilie gekauft bzw. verkauft und fragen sich wann die Umstellung der Grundsteuer auf Sie bzw. den neuen Eigentümer erfolgt? Der Kauf einer Immobilie erfolgt durch notariellen Kaufvertrag. Nach Abschluss des Kaufvertrages wird eine Abschrift u.a. an das Bauamt der Gemeinde Dautphetal und an das zuständige Finanzamt gesandt.
Eine zeitnahe Umstellung der Grundsteuer auf den neuen Eigentümer ist dennoch nicht garantiert. Warum?
Die Gemeinde Dautphetal ist an die Regelungen der Abgabenordnung gebunden. Gemäß §184 Abgabenordnung darf die Gemeinde Dautphetal erst nach Bekanntgabe eines neuen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheides auf den neuen Eigentümer umschreiben.
Zuständig für die Bekanntgabe dieser beiden Bescheide ist die Bewertungsstelle des Finanzamt Marburg-Biedenkopf. Im Wege der so genannten Zurechnungsfortschreibung schreibt das Finanzamt die Grundsteuer jedoch grundsätzlich erst zum 01. Januar des auf den Kauf bzw. die Veräußerung folgenden Kalenderjahres um. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der bisherige Eigentümer Schuldner der Grundsteuer.
Beispiel
- Übereignung des Grundstücks zum 01.08.2023
- Umschreibung durch das Finanzamt auf den Erwerber zum 01.01.2024
- Der Verkäufer bleibt für das Jahr der Übereignung (bis zum 31.12.2023) steuerpflichtig
Erfahrungsgemäß nimmt die Umschreibung durch das Finanzamt einige Monate in Anspruch. In einigen Fällen kann die Umschreibung daher nicht bis zum 01.01. durchgeführt werden. Der bisherige Eigentümer bleibt in einem solchen Fall so lange Eigentümer bis die Umschreibung erfolgt ist. Überzahlte Steuern werden nach erfolgter Umschreibung selbstverständlich unverzüglich erstattet.
Sobald der Gemeinde Dautphetal nach Bearbeitung durch das Finanzamt ein geänderter Grundsteuermessbescheid vorliegt – Ihnen geht zeitgleich ein entsprechender Bescheid zu – stellen wir die Grundsteuer um. Der bisherige Eigentümer wird von der Grundsteuer entlastet, während der neue Eigentümer zahlungspflichtig wird.
Ein weiterer Hinweis
Derzeit ist die Grundsteuerreform in aller Munde. Allein in Hessen sind rund 3 Millionen Grundstücke neu zu bewerten. Ab dem 01.01.2025 soll die Neubewertung erstmals Anwendung finden. Es gelten hierbei die Eigentumsverhältnisse zum 01.01.2022. Dies führt zu einem erheblichen Arbeits- und Mehraufwand bei den Finanzbehörden. Grundstücke müssen mitunter nach altem und neuem Recht bewertet werden. Dies führt dazu, dass geänderte Grundsteuermessbescheide stark verzögert bei den Städten und Gemeinden eintreffen.
Bisher liegen der Gemeinde Dautphetal nur vereinzelte Umschreibungen zum Stichtag 01.01.2024 vor. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass aus vorgenannten Gründen eine zeitnahe Umstellung der Grundsteuer in einigen Fällen (noch) nicht möglich ist.
Sollten Sie noch Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich gerne an die zuständige Mitarbeiterin Melanie Hille.
Information zur Grundsteuerreform in Hessen
Unterschiedlich hohe Grundsteuer für vergleichbare Grundstücke in ähnlicher Lage? Diese Ungerechtigkeit soll zukünftig ausgeglichen werden. Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes muss die Grundsteuer neu geregelt werden, nachdem sie jahrzehntelang nach unveränderten Einheitswerten berechnet worden ist. Bei dem Ende 2019 verabschiedeten Grundsteuerreformgesetz handelt es sich um ein sogenanntes Bundesgesetz, den einzelnen Bundesländern wird jedoch die Möglichkeit gegeben auch einzelne Grundsteuergesetze für ihr Land zu erlassen.
Bemessungsgrundlage für Grundsteuer A und B
Hessen hat sich, abweichend vom Bundesmodell, bei der Ermittlung der neuen Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke, die nicht der Land- und Forstwirtschaft zuzuordnen sind und Eigentumswohnungen) für ein sehr einfaches und gerechtes Verfahren entschieden. Gerecht, weil sich Größe, Lage und Nutzung der Immobilie auf die Steuerhöhe auswirken, einfach, weil nur wenige Angaben zu machen sind. Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Flächen (Grundsteuer A) wird die Bewertung und Besteuerung nach den bundesgesetzlichen Regelungen erfolgen.
Pflichten für Grundstücksbesitzer/innen
Ab dem 01.01.2025 soll die Neuregelung erstmals angewendet werden. Es gelten hierbei die Eigentumsverhältnisse zum Stichtag 01.01.2022. Der Eigentümer oder die Eigentümerin des Grundbesitzes am 01.01.2022 ist zur Abgabe der Erklärung verpflichtet. Änderungen der Eigentumsverhältnisse nach diesem Stichtag entbinden nicht von der Abgabeverpflichtung.
Die erforderlichen Schritte von der Neubewertung der rund 3 Millionen Grundstücke in Hessen über die Berechnung der neuen Grundsteuerhebesätze bis zur Festsetzung der neuen Grundsteuer im Jahr 2025 durch die Städte und Gemeinde werden noch viel Zeit in Anspruch nehmen. Sie als Eigentümer/In sind deshalb dazu aufgerufen in Ihrer Erklärung zum Grundsteuermessbetrag einige Angaben zu machen. Den Behörden liegen nicht alle erforderlichen Angaben vor bzw. sind diese nicht aktuell.
- Die Erklärungen sind elektronisch an das Finanzamt Marburg- Biedenkopf zu übermitteln.
- Die Abgabe ist frühestens am 01.07.2022 möglich. Erst dann werden die entsprechenden Erklärungsformulare online zur Verfügung stehen. Fristende für die Abgabe ist der 31.10.2022. Die elektronische Abgabe in diesem Zeitraum ist nicht auf Hessen beschränkt, sondern gilt deutschlandweit.
- Sie können Ihrer Verpflichtung zur Abgabe beispielsweise mit Hilfe des ELSTER-Verfahrens ( http://www.elster.de) nachkommen. ELSTER ist ein kostenloser und sicherer Service der Steuerverwaltungen in Deutschland. ELSTER führt die Bürgerinnen und Bürger schrittweise durch das Programm und die eingegebenen Daten werden direkt auf ihre Plausibilität überprüft.
- Bei Fragen rund um ELSTER, auch in Bezug auf den Registrierungsprozess, steht Ihnen eine hessenweite, kostenlose Servicehotline der Steuerverwaltung unter 0800 522 533 5 zur Verfügung. Die Hotline ist Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 18 Uhr erreichbar.
Ein kleiner Hinweis: Der Steuerverwaltung ist bewusst, dass sich unter den Abgabepflichtigen auch Personen befinden, die nicht über die notwendige IT-Ausstattung oder die erforderliche Medienkompetenz verfügen, um die Erklärung elektronisch abgeben zu können. Hier dürfen Sie sich gerne Unterstützung von Familienangehörigen holen. Auch ist es zulässig, dass die Erklärung über deren ELSTER-Zugang abgegeben wird. Des Weiteren können Sie sich in Ausnahmefällen von der Verpflichtung zur Abgabe einer elektronischen Erklärung entbinden lassen. Wer glaubhaft belegen kann, dass ihm eine elektronische Abgabe nicht zugemutet werden kann, darf auf Antrag (telefonisch oder schriftlich) die Erklärung in Papierform abgeben. Ihnen werden dann die entsprechenden Formulare zugesandt. Aber auch hier ist eine Abgabe nicht vor dem 01.07.2022 möglich.
Weitere Informationen & Unterstützung
Die Hessische Steuerverwaltung hat im Vorfeld Checklisten zur Verfügung gestellt. Hierin finden Sie eine Auflisten aller Daten und Angaben, die Sie sich bereits vor dem 01.07.2022 zusammenstellen können, um dann gut vorbereitet ab dem 01. Juli mit dem Ausfüllen der Erklärung starten zu können.
Weitere Informationen und Hilfen zum Thema Grundsteuer finden Sie im Internet unter www.grundsteuer.hessen.de. Bei Fragen rund um das Thema Grundsteuer unterstützt Sie der virtuelle Assistent der Steuerverwaltung, den Sie unter www.steuerchatbot.de erreichen. Außerdem unterstützen Sie die Mitarbeiter des Servicecenter des Finanzamtes Marburg- Biedenkopf jederzeit gerne. Sie erreichen sie Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 18 Uhr unter der Rufnummer 06421/698-0.
Elster Portal
Flurstücksnachweis online beantragen
Checkliste Grundsteuer A
Checkliste Grundsteuer B
Anleitung: Flurstückssuche auf „Geodaten online – Hessen.de“
Flurstücksnachweis Grundsteuer B
Den Flurstücksnachweis zu Ihrem Grundbesitz erhalten Sie kostenlos und direkt, unter der Adresse http://gds.hessen.de/webshop/Flurstuecksnachweis öffnet sich in einem neuen Fenster. Eine Klickanleitung, die Ihnen den Weg zu Ihrem Flurstücknachweis einfacher und damit schneller macht, finden Sie unten in den Downloads.
Steuerhebesätze
Grundsteuer A & B
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz.
Grundbesitz sind
- land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A),
- Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).
Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.
Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Kommune (Gemeinde oder Stadt) beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.
Die Hebesätze der Gemeinde Dautphetal sind:
Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer wird von der Gemeinde Dautphetal festgesetzt. Dabei wird der vom Finanzamt festgelegte Messbetrag mit dem in der Haushaltssatzung beschlossenen Hebesatz vervielfältigt.
Der Hebesatz der Gemeinde Dautphetal beträgt 340%.
Wasser- und Schmutzwassergebühren
Wasserverbrauch
Die Wassergebühren setzen sich aus dem tatsächlichen Verbrauch und einer Grundgebühr zusammen:
Die Verbrauchsgebühr bemisst sich nach der Menge (m³) des zur Verfügung gestellten Wassers. Die Gebühr beträgt pro m³ 2,21 € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Grundgebühr (Zählermiete) wird wie nachfolgend aufgeführt festgesetzt und beträgt je Zähler und Monat:
Zählerart Gebühr
QN 2,5 (Hauswasserzähler) | 1,53 € |
QN 6 (größere Mehrfamilienhäuser) | 3,58 € |
QN 10 | 5,11 € |
QN 15 Solozähler | 11,25 € |
QN 15 Verbundzähler | 29,14 € |
QN 25 Solozähler | 12,78 € |
QN 40 Verbundzähler | 37,32 € |
QN 60 Solozähler | 17,38 € |
QN 60 Verbundzähler | 44,99 € |
QN 150 Solozähler | 26,59 € |
QN 150 Verbundzähler | 67,49 € |
jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Die Abgabepflicht entsteht mit dem Einbau des Wasserzählers.
Schmutzwasser
Gebührenmaßstab für das Einleiten häuslichen Schmutzwassers ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück.
Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch
bei zentraler Abwasserreinigung in der Abwasseranlage 3,11 €.
Niederschlagswasser
Gebührenmaßstab für das Einleiten von Niederschlagswasser ist die bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche, von der das Niederschlagswasser in die Abwasseranlage eingeleitet wird oder abfließt.
Pro Quadratmeter wird eine Gebühr von 0,33 € jährlich erhoben.
Hundesteuer
Beschreibung
Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in den Haushalt bei der Gemeinde Dautphetal unter Angabe der Vorbesitzerin oder des Vorbesitzers sowie der Rasse des Tieres schriftlich anzumelden.
Die Steuerpflicht entsteht grundsätzlich mit dem 1. des Monats, in dem ein Hund in einen Haushalt aufgenommen wird. Näheres können Sie der aktuellen Satzung über die Hundesteuer entnehmen.
Endet die Hundehaltung, so ist dies ebenfalls innerhalb von zwei Wochen schriftlich anzuzeigen. Bei Abgabe des Hundes sind hierbei auch Name und Anschrift der neuen Halterin oder des neuen Halters anzugeben.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die schriftliche Abmeldung erfolgt.
Steuersätze
Die Hundesteuer beträgt aktuell jährlich
- 60 Euro für den ersten Hund
- 120 Euro für den zweiten Hund
- 180 Euro für den dritten und jeden weiteren Hund
- 550 Euro für den ersten Listenhund/gefährlichen Hund
- 600 Euro für den zweiten Listenhund/gefährlichen Hund
- 650 Euro für den dritten und jeden weiteren Listenhund/gefährlichen Hund
Hinweis zu Listenhunden und den sogenannten gefährlichen Hunden: Für die Haltung dieser Tiere ist ein gesondertes Antragsverfahren notwendig. Hierfür wenden Sie sich bitte an die Ordnungsbehörde der Gemeinde Dautphetal.
Brennholz
Beschreibung
Die Gemeinde Dautphetal bietet Brennholz in langer Form zum Kauf an. Folgende Regelungen gelten:
Abnahmemenge:
- Laubholz (Buche/Eiche): 5-8 Festmeter pro Haushalt (abhängig von Einschlagmöglichkeit und Nachfrage).
- Nadelholz (Fichte/Kiefer): 10 Festmeter pro Haushalt.
Der Verkauf erfolgt ausschließlich an Einwohner der Gemeinde Dautphetal.
Brennwerte:
Holzart |
kWh/Festmeter |
Ersetzbares Heizöl (Liter) |
Eiche |
3.000 |
300 |
Buche |
3.000 |
300 |
Fichte |
2.140 |
214 |
Kiefer |
2.400 |
240 |
Bestellung:
- Bestellt werden kann das Brennholz für die entsprechende Einschlagperiode online oder über den jeweiligen Ortsvorsteher. Die Bestellfristen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
- Bei gemeinsamer Aufarbeitung oder Abholung müssen die Namen der weiteren Besteller angegeben werden.
Zuteilung:
- Eine Garantie für die Verfügbarkeit des Brennholzes am Wohnort oder in vollem Bestellumfang kann nicht gegeben werden.
- Es kann erforderlich sein, Brennholzlose innerhalb der Holzarten zu mischen oder die Bestellmengen zu reduzieren.
Bereitstellung:
- Das Brennholz wird von Herbst bis Frühjahr bereitgestellt. Witterungsbedingte Verzögerungen sind möglich.
- Nicht abgenommenes Brennholz muss zurückgegeben werden. Ersatzlieferungen sind nicht möglich.
Aufarbeitung und Abtransport:
- Das Brennholz muss umgehend nach Zahlung und Erhalt des Abfuhrscheins aufbereitet und abgefahren werden.
- Schutzkleidung und Nachweis eines Motorsägen-Lehrgangs sind erforderlich. Weitere Sicherheits- und Gefahrenhinweise entnehmen Sie bitte dem „Merkblatt für Brennholzselbstwerber“.
Schlagabraum:
- Informationen zu Schlagabraumkontingenten werden rechtzeitig in der „Dautphetaler Wochenzeitung“ und online veröffentlicht.
Wir bitten um Beachtung und fristgerechte Bestellungen.
Zahlungen an die Gemeinde
Fälligkeiten
Für die Fälligkeiten der Steuern, Gebühren und Abgaben gelten folgende Zahlungsintervalle:
- Wasser- / Kanalgebühren, Grundsteuer, Pachten, Niederschlagswassergebühr, Gewerbesteuer: 15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11.
- Hundesteuer: 15.02. / 15.08.
- Kindergartengebühren: jeweils am 2. eines Monats
Für alle regelmäßigen Zahlungen an die Gemeinde empfehlen wir Ihnen die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats. Bitte nutzen Sie hierfür das verlinkte Formular (PDF).
Bankverbindungen
Sparkasse Marburg-Biedenkopf
IBAN: DE95 5335 0000 0119 0272 50
BIC: HELADEF1MAR
VR Bank Lahn-Dill eG
IBAN: DE19 5176 2434 0053 1541 07
BIC: GENODE51BIK