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Wolfgruben – In Wolfgruben 40b

Erschwerte Bebauung wegen teilweiser Hanglage, daher Grundstückskaufpreis verhandelbar!

Der Käufer hat neben dem Kaufpreis noch die Notariats- und Gerichtskosten
sowie die Grunderwerbsteuer (6 % des Kaufpreises) zu tragen.

Sonstiges:
Allgemeine Erläuterungen zum Verkauf von Wohnbaugrundstücken bzw. Gewerbegrundstücken der Gemeinde Dautphetal:

Der Käufer eines gemeindlichen Baugrundstückes hat sich in dem abzuschließenden notariellen Kaufvertrag zu verpflichten, dasselbe innerhalb von 3 Jahren nach Vertragsabschluss mit einem Wohnhaus bzw. einem Betriebsgebäude (bei Gewerbegrundstücken) zu bebauen. Sollte er dieser Verpflichtung nicht nachkommen, so ist das Grundstück zum Erwerbspreis und kostenfrei wieder an die Gemeinde Dautphetal zurückzuübertragen.

Wesentliche Basis für die Ermittlung des Verkaufspreises ist die Bodenrichtwertetabelle für Bauland, die alle 2 Jahre vom Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Landkreise Gießen, Marburg-Biedenkopf und des Lahn-Dill-Kreises mit Ausnahme der Städte Gießen und Marburg, Robert-Koch-Straße 17, 35037 Marburg, Tel.: 06421/3873-3330, E-Mail: GS-GAA-AfB-MR@hvbg.hessen.de, auch für das Gebiet der Gemeinde Dautphetal herausgegeben wird. Die derzeit gültige Tabelle bezieht sich auf den Stichtag 01.01.2020.

Die bei jedem einzelnen Bauplatz angegebenen Verkaufsbedingungen stehen jeweils noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen gemeindlichen Gremien.

Weitere Daten:

  • Bauplatz
  • kurzfristig bebaubar
  • keine Provision
  • ab sofort verfügbar

Weitere Informationen

  • Anschrift:
    In Wolfgruben 40b 35232 Wolfgruben
  • Kaufpreis:
    VB
  • Grundstücksfläche:
    642 m²
  • Flur:
    Flur 4, Flurstück 115/2

Ansprechpersonen

Fragen zur grundsätzlichen Abwicklung bzgl. der gemeindlichen Angebote:

Björn Velte

Leitung Fachdienst Gebäude- u. Immobilienmanagement

Festsetzungen der entsprechenden Bebauungspläne, und damit zu der jeweiligen baulichen Ausnutzung der einzelnen Baugrundstücke:

Ralf Mevius

Leitung Fachbereich III

Schriftliche Kaufanträge sind zu richten an:
Gemeindevorstand der Gemeinde Dautphetal
Hainstraße 1
35232 Dautphetal.