Bauen + Gewerbe
Bauplätze

Sonstiges:
Die vorgenannten Verkaufspreise für die drei Bauplätze beinhalten alle die vollständigen Beiträge für die Abwassersammelleitung, die Kläranlage, das Wassernetz und die Gemeinschaftseinrichtungen der Wasserversorgung, den Erschließungsbeitrag für die„Rutwinstraße“ sowie die anteiligen entstandenen Grundstücksvermessungskosten.
Künftig hinzu treten sowohl die Kosten der für jeden Bauplatz noch zu verlegenden Hausanschlüsse für Wasser und Kanal als auch der jeweilige Erschließungsbeitrag bei einem späteren Ausbau der an die jeweiligen Bauplätze nordöstlich bzw. südwestlich angrenzenden Stichstraßen (Flur 3, Flurstücke 307, 308 oder 309).
Sämtliche mit den Bauplatzverkäufen anfallenden Nebenkosten (Notariats- und Gerichtskosten sowie die Grunderwerbsteuer etc.) gehen zu Lasten der jeweiligen Käufer.
Jeder der angebotenen Bauplätze muss innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages mit einem Wohnhaus bebaut werden. Anderenfalls ist der Bauplatz auf Kosten der betreffenden Käufer wieder an die Gemeinde Dautphetal zurück zu übertragen. Die vorgenannten Verkaufskonditionen stehen noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen gemeindlichen Gremien.
Interessenten werden gebeten, ihre formlosen Kaufanträge schriftlich bis spätestens 05. März 2021 an den Gemeindevorstand der Gemeinde Dautphetal, Hainstraße 1, 35232 Dautphetal zu richten. Aus dem Kaufantrag sollte im Wesentlichen hervorgehen, wer künftiger Eigentümer wird und welche Immobilie (bspw. Einfamilienwohnhaus) dort errichtet werden soll. Darüber hinaus sollte er eine Bestätigung enthalten, dass die o. a. Verkaufskonditionen umfassend akzeptiert werden. Später eingehende Kaufanträge (maßgebend ist der gemeindliche Posteingangsstempel) können bei der Vergabeentscheidung leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Sonstiges:
Die vorgenannten Verkaufspreise für die drei Bauplätze beinhalten alle die vollständigen Beiträge für die Abwassersammelleitung, die Kläranlage, das Wassernetz und die Gemeinschaftseinrichtungen der Wasserversorgung, den Erschließungsbeitrag für die„Rutwinstraße“ sowie die anteiligen entstandenen Grundstücksvermessungskosten.
Künftig hinzu treten sowohl die Kosten der für jeden Bauplatz noch zu verlegenden Hausanschlüsse für Wasser und Kanal als auch der jeweilige Erschließungsbeitrag bei einem späteren Ausbau der an die jeweiligen Bauplätze nordöstlich bzw. südwestlich angrenzenden Stichstraßen (Flur 3, Flurstücke 307, 308 oder 309).
Sämtliche mit den Bauplatzverkäufen anfallenden Nebenkosten (Notariats- und Gerichtskosten sowie die Grunderwerbsteuer etc.) gehen zu Lasten der jeweiligen Käufer.
Jeder der angebotenen Bauplätze muss innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages mit einem Wohnhaus bebaut werden. Anderenfalls ist der Bauplatz auf Kosten der betreffenden Käufer wieder an die Gemeinde Dautphetal zurück zu übertragen. Die vorgenannten Verkaufskonditionen stehen noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen gemeindlichen Gremien.
Interessenten werden gebeten, ihre formlosen Kaufanträge schriftlich bis spätestens 05. März 2021 an den Gemeindevorstand der Gemeinde Dautphetal, Hainstraße 1, 35232 Dautphetal zu richten. Aus dem Kaufantrag sollte im Wesentlichen hervorgehen, wer künftiger Eigentümer wird und welche Immobilie (bspw. Einfamilienwohnhaus) dort errichtet werden soll. Darüber hinaus sollte er eine Bestätigung enthalten, dass die o. a. Verkaufskonditionen umfassend akzeptiert werden. Später eingehende Kaufanträge (maßgebend ist der gemeindliche Posteingangsstempel) können bei der Vergabeentscheidung leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Sonstiges:
Die vorgenannten Verkaufspreise für die drei Bauplätze beinhalten alle die vollständigen Beiträge für die Abwassersammelleitung, die Kläranlage, das Wassernetz und die Gemeinschaftseinrichtungen der Wasserversorgung, den Erschließungsbeitrag für die„Rutwinstraße“ sowie die anteiligen entstandenen Grundstücksvermessungskosten.
Künftig hinzu treten sowohl die Kosten der für jeden Bauplatz noch zu verlegenden Hausanschlüsse für Wasser und Kanal als auch der jeweilige Erschließungsbeitrag bei einem späteren Ausbau der an die jeweiligen Bauplätze nordöstlich bzw. südwestlich angrenzenden Stichstraßen (Flur 3, Flurstücke 307, 308 oder 309).
Sämtliche mit den Bauplatzverkäufen anfallenden Nebenkosten (Notariats- und Gerichtskosten sowie die Grunderwerbsteuer etc.) gehen zu Lasten der jeweiligen Käufer.
Jeder der angebotenen Bauplätze muss innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages mit einem Wohnhaus bebaut werden. Anderenfalls ist der Bauplatz auf Kosten der betreffenden Käufer wieder an die Gemeinde Dautphetal zurück zu übertragen. Die vorgenannten Verkaufskonditionen stehen noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen gemeindlichen Gremien.
Interessenten werden gebeten, ihre formlosen Kaufanträge schriftlich bis spätestens 05. März 2021 an den Gemeindevorstand der Gemeinde Dautphetal, Hainstraße 1, 35232 Dautphetal zu richten. Aus dem Kaufantrag sollte im Wesentlichen hervorgehen, wer künftiger Eigentümer wird und welche Immobilie (bspw. Einfamilienwohnhaus) dort errichtet werden soll. Darüber hinaus sollte er eine Bestätigung enthalten, dass die o. a. Verkaufskonditionen umfassend akzeptiert werden. Später eingehende Kaufanträge (maßgebend ist der gemeindliche Posteingangsstempel) können bei der Vergabeentscheidung leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Allgemeine Erläuterungen zum Verkauf von Wohnbaugrundstücken bzw. Gewerbegrundstücken der Gemeinde Dautphetal:
Der Käufer eines gemeindlichen Baugrundstückes hat sich in dem abzuschließenden notariellen Kaufvertrag zu verpflichten, dasselbe innerhalb von 3 Jahren nach Vertragsabschluss mit einem Wohnhaus bzw. einem Betriebsgebäude (bei Gewerbegrundstücken) zu bebauen. Sollte er dieser Verpflichtung nicht nachkommen, so ist das Grundstück zum Erwerbspreis und kostenfrei wieder an die Gemeinde Dautphetal zu übertragen.
Wesentliche Basis für die Ermittlung des Verkaufspreises ist die Bodenrichtwertetabelle für Bauland, die alle 2 Jahre vom Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Landkreise Gießen, Marburg-Biedenkopf und des Lahn-Dill-Kreises mit Ausnahme der Städte Gießen und Marburg, Robert-Koch-Straße 17, 35037 Marburg, Tel.: 06421/3873-3330, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, auch für das Gebiet der Gemeinde Dautphetal herausgegeben wird. Die derzeit gültige Tabelle bezieht sich auf den Stichtag 01.01.2020.
Schriftliche Kaufanträge sind zu richten an den Gemeindevorstand der Gemeinde Dautphetal, Hainstraße 1, 35232 Dautphetal.
Die bei jedem einzelnen Bauplatz angegebenen Verkaufsbedingungen stehen jeweils noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen gemeindlichen Gremien.
Weitere Daten:
• kurzfristig bebaubar
• keine Provision
• sofort verfügbar

Die verfügbaren Flächen sind auf dem beigfügten Lageplan gelb unterlegt. Die von potentiellen Kaufinteressenten benötigten Flächengröße sollte im Regelfall mindestens 3.000qm betragen.
Der Verkaufspreis beträgt aktuell 24,00 Euro/qm.

Der Käufer hat neben dem Kaufpreis noch die Notariats- und Gerichtskosten sowie die Grunderwerbsteuer (6 % des Kaufpreises) zu tragen.

Sonstiges:
Mischgebiet; noch kein rechtskräftiger Bebauungsplan vorhanden; der Käufer hat zusätzlich zum unten genannten Kaufpreis auch noch die tatsächlich anfallenden Kosten der Wasser- und Kanalhausanschlüsse sowie die Notariats- und Gerichtskosten und die Grunderwerbsteuer (6 % des Kaufpreises) zu tragen;

Sonstiges:
Gemeindliche Ver- und Entsorgungsleitungen (Wasser- und Kanalleitungen) sind vorhanden.
Die Erschließungsstraße ist derzeit lediglich mit einer wassergebundenen Decke ausgebaut. Der Endausbau erfolgt – in wesentlicher Abhängikeit von der Bautätigkeit in diesem Bereich – in späteren Jahren. In dem o.a. Kaufpreis sind sowohl ein Betrag in Höhe von 20,30 EUR/m² als Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag, als auch die kompletten Beiträge für die Abwassersammelleitung, die Kläranlage, das Wassernetz und die Gemeinschaftseinrichtungen der Wasserversorgung enthalten. Der restliche Erschließungsbeitrag wird dann noch im Rahmen des Straßenendausbaus vom Käufer erhoben. Die Kosten der bereits verlegten Hausanschlüsse für Wasser und Kanal sind ebenfalls in dem o.a. Kaufpreis enthalten.
Der Käufer hat neben dem Kaufpreis noch die Notariats- und Gerichtskosten sowie die Grunderwerbsteuer (6 % des Kaufpreises) zu tragen.

Sonstiges:
Gemeindliche Ver- und Entsorgungsleitungen (Wasser- und Kanalleitungen) sind vorhanden.
Die Erschließungsstraße ist derzeit lediglich mit einer wassergebundenen Decke ausgebaut. Der Endausbau erfolgt – in wesentlicher Abhängikeit von der Bautätigkeit in diesem Bereich – in späteren Jahren. In dem o.a. Kaufpreis sind sowohl ein Betrag in Höhe von 20,30 EUR/m² als Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag, als auch die kompletten Beiträge für die Abwassersammelleitung, die Kläranlage, das Wassernetz und die Gemeinschaftseinrichtungen der Wasserversorgung enthalten. Der restliche Erschließungsbeitrag wird dann noch im Rahmen des Straßenendausbaus vom Käufer erhoben. Die Kosten der bereits verlegten Hausanschlüsse für Wasser und Kanal sind ebenfalls in dem o.a. Kaufpreis enthalten.
Der Käufer hat neben dem Kaufpreis noch die Notariats- und Gerichtskosten sowie die Grunderwerbsteuer (6 % des Kaufpreises) zu tragen.

Sonstiges:
Gemeindliche Ver- und Entsorgungsleitungen (Wasser- und Kanalleitungen) sind vorhanden.
Die Erschließungsstraße ist derzeit lediglich mit einer wassergebundenen Decke ausgebaut. Der Endausbau erfolgt – in wesentlicher Abhängikeit von der Bautätigkeit in diesem Bereich – in späteren Jahren. In dem o.a. Kaufpreis sind sowohl ein Betrag in Höhe von 20,30 EUR/m² als Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag, als auch die kompletten Beiträge für die Abwassersammelleitung, die Kläranlage, das Wassernetz und die Gemeinschaftseinrichtungen der Wasserversorgung enthalten. Der restliche Erschließungsbeitrag wird dann noch im Rahmen des Straßenendausbaus vom Käufer erhoben. Die Kosten der bereits verlegten Hausanschlüsse für Wasser und Kanal sind ebenfalls in dem o.a. Kaufpreis enthalten.
Der Käufer hat neben dem Kaufpreis noch die Notariats- und Gerichtskosten sowie die Grunderwerbsteuer (6 % des Kaufpreises) zu tragen.

Sonstiges:
Die verfügbare Fläche ist auf dem beigfügten Lageplan gelb unterlegt. Die von potentiellen Kaufinteressenten benötigten Flächengrößen sind derzeit noch in einem gewissen Rahmen flexibel gestaltbar.
Der Käufer hat neben dem Kaufpreis noch die Notariats- und Gerichtskosten sowie die Grunderwerbsteuer (6% des Kaufpreises) zu tragen. Ebenso treten die Kosten der noch zu verlegenden Wasser- und Kanalanschlüsse sowie des Erschließungsbeitrags beim künftigen Ausbau der Straße "Am Fortbach" hinzu.

Anbieter:
Katrin Roth
In Wolfgruben 16
35232 Dautphetal
06461/9249890
Weitere Daten:
- Bauplatz
- kurzfristig bebaubar
- ab sofort verfügbar
Wir weisen darauf hin, dass wir für die inhaltliche Richtigkeit der übermittelten Daten des Kaufobjektes keine Gewähr übernehmen, da alle Informationen ausschließlich von den Eigentürmern bzw. Verkäufern stammen.

Anbieter:
Gudrun Dittrich
Mildred Harnack Weg 17
35396 Gießen
0641-389 109
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Beschreibung:
An der Heide: 1.391 qm
Am Roten Weg: 17, 773 qm
Am Roten Weg: 19, 769 qm
Am Roten Weg: 15, 1.016 qm

Erschwerte Bebauung wegen teilweiser Hanglage, daher Grundstückskaufpreis verhandelbar!
Der Käufer hat neben dem Kaufpreis noch die Notariats- und Gerichtskosten
sowie die Grunderwerbsteuer (6 % des Kaufpreises) zu tragen.
Sonstiges:
Allgemeine Erläuterungen zum Verkauf von Wohnbaugrundstücken bzw. Gewerbegrundstücken der Gemeinde Dautphetal:
Der Käufer eines gemeindlichen Baugrundstückes hat sich in dem abzuschließenden notariellen Kaufvertrag zu verpflichten, dasselbe innerhalb von 3 Jahren nach Vertragsabschluss mit einem Wohnhaus bzw. einem Betriebsgebäude (bei Gewerbegrundstücken) zu bebauen. Sollte er dieser Verpflichtung nicht nachkommen, so ist das Grundstück zum Erwerbspreis und kostenfrei wieder an die Gemeinde Dautphetal zurückzuübertragen.
Wesentliche Basis für die Ermittlung des Verkaufspreises ist die Bodenrichtwertetabelle für Bauland, die alle 2 Jahre vom Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Landkreise Gießen, Marburg-Biedenkopf und des Lahn-Dill-Kreises mit Ausnahme der Städte Gießen und Marburg, Robert-Koch-Straße 17, 35037 Marburg, Tel.: 06421/3873-3330, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, auch für das Gebiet der Gemeinde Dautphetal herausgegeben wird. Die derzeit gültige Tabelle bezieht sich auf den Stichtag 01.01.2020.
Die bei jedem einzelnen Bauplatz angegebenen Verkaufsbedingungen stehen jeweils noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen gemeindlichen Gremien.
Weitere Daten:
- Bauplatz
- kurzfristig bebaubar
- keine Provision
- ab sofort verfügbar
Anbieter:
Jörg-Klaus Lengelsen
Schulweg 40
58791 Werdohl
02392/502838 oder 02392/3289
0172/5814563
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Beschreibung:
Verschiedene Landwirtschafts- und Waldgrundstücke in den Gemarkungen Wolfgruben und Dautphe. Die jeweiligen Verkaufspreise sind Verhandlungssache.
Gemarkung Dautphe
Flur: 12
Flurstück: 10
Lage: im hintersten Boden
Waldfläche 20a, 90qm
Gemarkung Wolfgruben
Flur: 1
Flurstück: 2
Lage: Am Halmesberg
Landwirtschaftsfläche 25 a, 24 qm
Unland 6a, 26 qm
Flur: 3
Flurstück: 70/5
Lage: Hiner den Gärten
Obstwiese 5a, 15 qm
Baugrundstück
Wir weisen darauf hin, dass wir für die inhaltliche Richtigkeit der übermittelten Daten des Kaufobjektes keine Gewähr übernehmen, da alle Informationen ausschließlich von den Eigentümern bzw. Verkäufern stammen.
Sofort bebaubares Grundstück von privat zu verkaufen.
Kontakt: 0175 441-5235
Anbieter:
0151-10319806
Grundstückstyp: Bauplatz
Ansprechpartner
Fragen zur grundsätzlichen Abwicklung bzgl. der gemeindlichen Angebote:
Festsetzungen der entsprechenden Bebauungspläne, und damit zu der jeweiligen baulichen Ausnutzung der einzelnen Baugrundstücke:
Schriftliche Kaufanträge sind zu richten an den Gemeindevorstand der Gemeinde Dautphetal, Hainstraße 1, 35232 Dautphetal.