Bauen + Gewerbe
Bauplätze
Allgemeine Erläuterungen zum Verkauf von Wohnbaugrundstücken bzw. Gewerbegrundstücken der Gemeinde Dautphetal:
Der Käufer eines gemeindlichen Baugrundstückes hat sich in dem abzuschließenden notariellen Kaufvertrag zu verpflichten, dasselbe innerhalb von 3 Jahren nach Vertragsabschluss mit einem Wohnhaus bzw. einem Betriebsgebäude (bei Gewerbegrundstücken) zu bebauen. Sollte er dieser Verpflichtung nicht nachkommen, so ist das Grundstück zum Erwerbspreis und kostenfrei wieder an die Gemeinde Dautphetal zu übertragen.
Wesentliche Basis für die Ermittlung des Verkaufspreises ist die Bodenrichtwertetabelle für Bauland, die alle 2 Jahre vom Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Landkreise Gießen, Marburg-Biedenkopf und des Lahn-Dill-Kreises mit Ausnahme der Städte Gießen und Marburg, Robert-Koch-Straße 17, 35037 Marburg, Tel.: 06421/3873-3330, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, auch für das Gebiet der Gemeinde Dautphetal herausgegeben wird. Die derzeit gültige Tabelle bezieht sich auf den Stichtag 01.01.2020.
Schriftliche Kaufanträge sind zu richten an den Gemeindevorstand der Gemeinde Dautphetal, Hainstraße 1, 35232 Dautphetal.
Die bei jedem einzelnen Bauplatz angegebenen Verkaufsbedingungen stehen jeweils noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen gemeindlichen Gremien.
Weitere Daten:
• kurzfristig bebaubar
• keine Provision
• sofort verfügbar
Die Gemeinde Dautphetal bietet ihren nachfolgend aufgeführten erschlossenen Bauplatz in der Friedensdorfer Straße 40 bauwilligen Interessenten zum Kauf an: Gemarkung Friedensdorf, Flur 1, Flurstück 238/8, mit einer Größe von 952 qm,
Der Verkaufspreis für den Bauplatz beträgt insgesamt 47.600,00 € und beinhaltet bereits die vollständigen Beiträge für die Abwassersammelleitung, die Kläranlage, das Wassernetz und die Gemeinschaftseinrichtungen der Wasserversorgung. Ebenso sind die anteiligen Vermessungskosten in dem Verkaufspreis enthalten.
Künftig hinzu treten die Kosten des noch zu verlegenden Wasserhausanschlusses und ggf. künftige Erschließungskosten für den Straßenausbau.
Sämtliche mit den Bauplatzverkäufen anfallenden Nebenkosten (Notariats- und Gerichtskosten sowie die Grunderwerbsteuer etc.) gehen zu Lasten des jeweiligen Käufers.
Der Bauplatz muss innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages mit einem Wohnhaus bebaut werden. Anderenfalls ist der Bauplatz auf Kosten des betreffenden Käufers wieder an die Gemeinde Dautphetal zurück zu übertragen. Auf begründeten Antrag des Käufers kann diese Bebauungsfrist durch einen Beschluss des Gemeindevorstandes angemessen verlängert werden.
Weitere Auskünfte, insbesondere zur Abwicklung der Grundstücksverkäufe, erteilt Herr Velte (Tel.: 06466/920201; Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Bei technischen Fragen sowie Fragen zur baulichen Nutzung der Grundstücke bzw. zu den Festsetzungen des Bebauungsplans steht Ihnen Herr Mevius (Tel.: 06466/920400; Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) gerne zur Verfügung.
Interessenten werden gebeten, ihren formlosen Kaufantrag bis zum 31.01.2023 schriftlich einzureichen.
Gemeindevorstand der Gemeinde Dautphetal, Hainstraße 1, 35232 Dautphetal
Aus dem Kaufantrag sollte im Wesentlichen hervorgehen, wer künftiger Eigentümer wird und welche Immobilie (bspw. Einfamilienwohnhaus) dort errichtet werden soll. Darüber hinaus sollte er eine Bestätigung enthalten, dass die o. a. Verkaufskonditionen umfassend akzeptiert werden.
Dautphetal, den 15. Dezember 2022
Der Gemeindevorstand
gez.
Schmidtke
Bürgermeister

Erschwerte Bebauung wegen teilweiser Hanglage, daher Grundstückskaufpreis verhandelbar!
Der Käufer hat neben dem Kaufpreis noch die Notariats- und Gerichtskosten
sowie die Grunderwerbsteuer (6 % des Kaufpreises) zu tragen.
Sonstiges:
Allgemeine Erläuterungen zum Verkauf von Wohnbaugrundstücken bzw. Gewerbegrundstücken der Gemeinde Dautphetal:
Der Käufer eines gemeindlichen Baugrundstückes hat sich in dem abzuschließenden notariellen Kaufvertrag zu verpflichten, dasselbe innerhalb von 3 Jahren nach Vertragsabschluss mit einem Wohnhaus bzw. einem Betriebsgebäude (bei Gewerbegrundstücken) zu bebauen. Sollte er dieser Verpflichtung nicht nachkommen, so ist das Grundstück zum Erwerbspreis und kostenfrei wieder an die Gemeinde Dautphetal zurückzuübertragen.
Wesentliche Basis für die Ermittlung des Verkaufspreises ist die Bodenrichtwertetabelle für Bauland, die alle 2 Jahre vom Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Landkreise Gießen, Marburg-Biedenkopf und des Lahn-Dill-Kreises mit Ausnahme der Städte Gießen und Marburg, Robert-Koch-Straße 17, 35037 Marburg, Tel.: 06421/3873-3330, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, auch für das Gebiet der Gemeinde Dautphetal herausgegeben wird. Die derzeit gültige Tabelle bezieht sich auf den Stichtag 01.01.2020.
Die bei jedem einzelnen Bauplatz angegebenen Verkaufsbedingungen stehen jeweils noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen gemeindlichen Gremien.
Weitere Daten:
- Bauplatz
- kurzfristig bebaubar
- keine Provision
- ab sofort verfügbar
Anbieter:
0151-10319806
Grundstückstyp: Bauplatz
Ansprechpartner
Fragen zur grundsätzlichen Abwicklung bzgl. der gemeindlichen Angebote:
Festsetzungen der entsprechenden Bebauungspläne, und damit zu der jeweiligen baulichen Ausnutzung der einzelnen Baugrundstücke:
Schriftliche Kaufanträge sind zu richten an den Gemeindevorstand der Gemeinde Dautphetal, Hainstraße 1, 35232 Dautphetal.