Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (Gemeindeverwaltung Dautphetal) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz – HessBGG) und Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website http://www.dautphetal.de.
Veröffentlichungsdatum der Website
Diese Website wurde am 01.04.2024 veröffentlicht.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Gemeinde Dautphetal
Hainstraße 1
35232 Dautphetal
https://www.dautphetal.de/barriere-melden/
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
- Alte PDF-Dokumente sind noch nicht barrierefrei. Dies werden sukzessive umgestellt.
- Die Texte wurden nicht in leichter Sprache verfasst.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT (LBIT) Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: 0641 303-2901
E-Mail: durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hesse.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.04.2024 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 08.10.2024 überprüft.