1. Dezember 2022 Amtliche Bekanntmachung
Richtlinien der Gemeinde Dautphetal zur Gewährung eines einmaligen Windelgeldzuschusses
§ 1 Ziel der Förderung
Im Zuge der Ressourcenschonung und Abfallvermeidung, gewährt die Gemeinde Dautphetal einen einmaligen freiwilligen Windelgeldzuschuss auf Mehrweg-Windeln für Kleinkinder. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
§ 2 Fördervoraussetzungen
Gefördert werden Privathaushalte mit:
- Kleinkindern, die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Der Zuschuss wird pro betroffene Person gewährt.
Die genannten Personen, für die der Zuschuss beantragt wird, müssen in Dautphetal wohnen und amtlich gemeldet sein.
Dem Antragsteller müssen für die Anschaffung von Mehrweg-Windeln tatsächlich Kosten entstanden sein.
§ 3 Förderhöhe und Zahlung
Der Zuschuss beträgt 100,00 € pro Kleinkind.
Für Kinderbetreuungseinrichtungen und Pflegeeinrichtungen wird die Förderung nicht gewährt.
§ 4 Antragsverfahren
Der Zuschuss ist mit dem bei der Verwaltung erhältlichen Vordruck unter Einreichung der erforderlichen Nachweise zu beantragen. Der Antrag kann rückwirkend nur für das laufende Kalenderjahr, frühestens jedoch ab Vorliegen der Voraussetzungen gestellt werden.
Bei Kleinkindern ist mit dem Antrag einmalig eine Geburtsurkunde vorzulegen, die als Nachweis für die gesamte Zeit bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres gilt.
Die tatsächlichen Kosten für die Anschaffung von Mehrweg-Windeln sind durch Originalrechnung nachzuweisen.
§ 5 Auszahlung der Zuwendung
Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung der Anträge und Nachweise.
§ 6 Inkrafttreten
Die Richtlinien treten am Tag nach Veröffentlichung in Kraft.
Dautphetal, den 08.11.2022
Der Gemeindevorstand
Schmidtke
Bürgermeister