5. März 2021 Rathaus
Aus gegebenem Anlass weisen wir erneut darauf hin, dass Hundekot auf Straßen, Geh- und Radwegen sowie den innerörtlichen Grünflächen unverzüglich vom Hundehalter zu beseitigen ist.
Bitte nutzen Sie die Hundekotbeutel! Diese sind bitte in öffentlichen Mülleimern oder vorzugsweise in den eigenen Hausmülltonnen zu entsorgen, anstatt diese in die Landschaft zu werfen.
Durch das rücksichtslose Verhalten einiger weniger Hundehalter wird in der Gesellschaft eine ganze Gruppe von Tierliebhabern und deren Lieblinge in Verruf gebracht. Den Hunden kann hierbei nicht einmal ein Vorwurf gemacht werden, wohl aber den Hundehaltern, die die Hundeexkremente ihrer Vierbeiner nicht ordnungsgemäß entsorgen, sondern anderen die Entsorgung des Hundekotes zumuten und überlassen.
Was für Hundehalter gilt, sollte erst recht für Reiter und Pferdeführer selbstverständlich sein. Verschmutzungen von Straßen, Geh- und Radwegen durch Pferdeäpfel können zu einer Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer werden. Die Benutzung von Geh- und Radwegen durch Reiter ist nach den Vorschriften des Straßenverkehrsrechts überhaupt nicht gestattet. Pferdeäpfel sind selbstverständlich von den Reitern zu entsorgen. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden mit einem Bußgeld bis zu 5.000,00 Euro geahndet.
Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Reinl, Tel. 06466/920-301 oder per e-mail: d.reinl@dautphetal.de gerne zur Verfügung.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Dautphet
Im Auftrag:
Reinl