22. März 2024 Amtliche Bekanntmachung, Rathaus
1. Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung am 26.02.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 28.822.600 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 28.821.600 EUR
mit einem Saldo von 1.000 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 0 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 EUR
mit einem Saldo von 0 EUR
ausgeglichen / mit einem Überschuss (+) / Fehlbedarf (-)
von 1.000 EUR,
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 927.000 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 870.000 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 5.981.000 EUR
mit einem Saldo von -5.111.000 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 139.000 EUR
mit einem Saldo von -139.000 EUR
ausgeglichen / mit einem Zahlungsmittelüberschuss (+) /
Zahlungsmittelbedarf (-) des Haushaltsjahres von-4.323.000 EUR
festgesetzt.
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 2.720.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 350 %
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 350 %
2. Gewerbesteuer auf 340 %
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 26.02.2024 beschlossene Stellenplan.
§ 8
1. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt gemäß § 100 HGO dürfen nur mit Zustimmung der Gemeindevertretung geleistet werden, soweit sie nach Umfang und Bedeutung erheblich sind.
Darunter fallen:
a) Aufwendungen und Auszahlungen mit einem Volumen von
über 25.000 EUR je Produktsachkonto;
b) Aufwendungen und Auszahlungen von grundsätzlicher Bedeutung für die
Gemeinde Dautphetal ohne betragliche Begrenzung.
2. Alle übrigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen können durch den Gemeindevorstand beschlossen werden und sind der Gemeindevertretung spätestens bis zum Ende des Kalendervierteljahres, das nach dem Tag der Bewilligung beginnt, zur Kenntnis zu bringen.
3. In Fällen, die keinen Aufschub dulden, kann der Gemeindevorstand unbeschadet der Rechte aus Abs. 1a) über die Bereitstellung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 EUR je Produktsachkonto entscheiden. Die besondere Dringlichkeit ist der Gemeindevertretung darzulegen.
§ 9
Die Wertgrenze für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung gem. § 12 Abs. 1 GemHVO wird auf 400.000 EUR festgesetzt.
Dautphetal, den 27.02.2024
Der Gemeindevorstand
Schmidtke
Bürgermeister
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 25.03.2024 bis einschließlich 04.04.2024 im Rathaus, Hainstraße 1, OT Dautphe, Zimmer 205, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Zusätzlich steht der Haushaltsplan der Gemeinde Dautphetal als Download und als interaktive Auswertung zur Verfügung.
Dautphetal, den 22.03.2024
Der Gemeindevorstand
Schmidtke
Bürgermeister