3. Mai 2024 Rathaus
Die eingesäten Flächen vor den Grabstätten auf den „Grünen Friedhöfen“ sind teils erheblich eingesunken. Dies stellt ein Unfallrisiko für Friedhofsbesucher dar. Die Modaliäten werden in § 40 (7) geregelt:
Grabflächen von Grabstätten in Feldern mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften im § 35 (Grüne Grabfelder) sind seitens der Nutzungsberechtigten instand zu halten (Erde auffüllen und Einsäen).
Die Friedhofsverwaltung bittet daher die Nutzungsberechtigen für Gräber auf den „Grünen Friedhöfen“ um Durchführung der in ihrer Verantwortung befindlichen oben genannten Grabpflegearbeiten.
Der gemeindliche Bauhof wird Erde zur Verfügung stellen. Die Nutzungsberechtigten werden gebeten, die jeweiligen Auffüll – und Einsäarbeiten zeitnah durchzuführen.