Eingabehilfen öffnen

Skip to main content

Grabdenkmäler werden auf ihre Standfestigkeit geprüft

16. September 2024     Rathaus

Gemäß § 38 der Friedhofsordnung der Gemeinde Dautphetal sind Grabmale nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks, die in den Richtlinien für das Fundamentieren und Versetzen von Grabdenkmalen des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz-, Stein- und Holzbildhauerhandwerks (Versetzrichtlinien) festgelegt sind, so zu fundamentieren und zu befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Dies gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend.

Die sich daraus ergebende Standsicherheitsprüfung wird in der 40. KW, voraussichtlich am Dienstag, dem 01. Oktober 2024 und evtl. noch am Mittwoch, dem 02. Oktober 2024 stattfinden.

Ein genauer Zeitplan wurde uns diesmal von der Firma nicht genannt, da es immer wieder zu Zeitverzögerungen kommen kann.

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Dautphetal
Im Auftrag:
Schepp