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Energiekostenbeihilfe für Vereine

7. März 2023     Rathaus

Im Rahmen des Hilfspakets „Hessen steht zusammen“ können Vereine in Hessen im Zeitraum vom 01.03.2023 bis 31.05.2024 einen Antrag auf Ausgleichszahlungen für ihre Energiemehrkosten stellen.

Gemeinnützige Vereine mit Sitz in Hessen können unter bestimmten Voraussetzungen die Hilfe beantragen, wenn die Mehrkosten für Energie nachweislich mindestens 1.000 Euro betragen. Von diesen Mehrkosten werden 80 Prozent und höchstens 5.000 Euro erstattet. In begründeten Härtefällen kann eine Ausgleichszahlung auch über den Höchstbetrag hinaus gewährt werden. Die Hilfen können rückwirkend für den Zeitraum vom 1. März 2022 bis zum 28. Februar 2023 von Vereinen beantragt werden.

Vereine können den Antrag ab sofort online über folgende Adresse stellen: https://antrag.hessen.de/energie-vereinshilfe

Der zuständige Geschäftsbereich kann der Richtlinie unter Punkt 2 „Antragsverfahren“ entnommen werden.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Energiekostenhilfe für Vereine finden sich unter https://antrag.hessen.de/hcc/fm/sites/00042/FAQs.pdf

Die aktuelle Version sowie die Richtlinie füge ich als Anlage bei.

Weitere Informationen zum Hilfspaket „Hessen steht zusammen“ finden sich unter https://hessen.de/handeln/presse/hessen-steht-zusammen 

FAQs
Förderrichtlinie Energiekostenhilfe