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Anmeldung Kita für das Betreuungsjahr 2025/2026

22. November 2024     Kita, Rathaus

Das nächste Betreuungsjahr 2025/2026 in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Dautphetal (Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten) läuft vom 01. August 2025 bis zum 31. Juli 2026. Die Betreuungsplätze werden grundsätzlich anhand der zum Stichtag 15. Januar vorhandenen Anmeldungen nach rechtlichen, sozialen und pädagogischen Kriterien verteilt.

Die Eltern werden gebeten ihr Kind bis zum 15. Januar 2025 direkt bei einer oder mehreren Kitas ihrer Wahl für eine Aufnahme zwischen August 2025 und Juli 2026 anzumelden.

Zum Anmeldestichtag 15. Januar angemeldete Kinder haben Vorrang vor Kindern, die im laufenden Betreuungsjahr angemeldet werden. Bitte geben Sie bei der Anmeldung bei mehreren Kitas eine Rangfolge ihrer Wünsche an.

Die Anmeldungen werden danach trägerübergreifend abgeglichen. Nachstehend finden Sie Details zu den Aufnahmeregeln und den Angeboten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Dautphetal. Diese finden Sie auf der Homepage der Gemeinde www.dautphetal.de.

Anmeldeverfahren

Neuanmeldungen zu den Kindertageseinrichtungen können bei der jeweiligen Leitung vorgenommen werden. Die bis zum Ende der Anmeldefrist vorliegenden Neuanmeldungen werden nach den im gemeindlichen Satzungsrecht festgelegten Kriterien gewertet und im Rahmen der freiwerdenden Plätze berücksichtigt. Mit der Neuanmeldung erbitten wir gleichzeitig auch eine Äußerung über den gewünschten zeitlichen Umfang der Betreuung (Modulwahl).

Abhängig von der Größe der Einrichtung und der Entscheidung des Trägers sind bis zu fünf Zeitmodule festgelegt, die unterschiedliche Gebührenhöhen nach sich ziehen. Die einzelnen Einrichtungen bieten nicht immer alle Module an und sie machen tageszeitlich unterschiedliche Angebote. Im Regelfall ist der Wechsel des Moduls innerhalb des Betreuungsjahres nur zum 01. August möglich. Jeder Wechsel bedarf der Zustimmung der Leitung, die dabei insbesondere die personalrechtlichen Voraussetzungen prüft. Vertiefende Informationen des Modulangebotes der einzelnen Einrichtungen entnehmen Sie bitte der Homepage der Gemeinde Dautphetal www.dautphetal.de.

Bitte informieren Sie sich und melden Sie sich rechtzeitig, da die Anmeldezahlen unmittelbar Auswirkungen auf die Personalausstattung haben. Die Mitarbeitenden in den Kindertageseinrichtungen beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Die Leitungen der Einrichtungen sind wie folgt zu erreichen:

Einrichtung Leiterin Rufnummer E-Mail
Kita Allendorf Frau Hyland 06466- 7379 kiga-allendorf@dautphetal.de
Kita Buchenau Frau Lemmrich-Dersch 06466- 520 kita.buchenau@ekhn.de
Krippe Buchenau Frau Lemmrich-Dersch 06466-911587 kita.Rothkehlchen.Buchenau@ekhn.de
Kita Dautphe Frau Wilke 06466- 452 kiga-dautphe@dautphetal.de
Familienzentrum Dautphe Frau Kunz 06466-8979986 kita@ev-familienzentrum-vierwaen.de
Kita Friedensdorf Frau Fenner 06466- 7575 kiga-friedensdorf@dautphetal.de
Krippe Wolfgruben Frau Fenner 064641-924755 kiga-wolfgruben@dautphetal.de
Kita Herzhausen Frau Weber 06468- 1532 kita.herzhausen@ekhn.de
Kita Holzhausen Frau Weber 06468- 364 kita.herzhausen@ekhn.de
Kita Hommertshausen Frau Meißner 06468-539 wichtelland@kize-weisser-stein.de
Kita Mornshausen Frau Holighaus 06468-7202 kita.loewenzahn.mornshausen@ekhn.de

Angebot

Krippenplätze für Kinder ab dem vollendeten 12. Lebensmonat bis zum vollendeten dritten Lebensjahr gibt es in Allendorf, Buchenau, Friedensdorf, Holzhausen, Mornshausen, Wolfgruben und im Familienzentrum.

Kinder im Alter zwischen 24 und 36 Monaten finden Betreuungsplätze in altersgemischten Gruppen in den Einrichtungen Buchenau, Dautphe, Friedensdorf, Herzhausen, Hommertshausen, Mornshausen und im Familienzentrum.

Kinder im Kindergartenalter (vollendetes 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt) können in den Einrichtungen in Allendorf, Buchenau, Dautphe, Friedensdorf, Herzhausen, Holzhausen, Hommertshausen, Mornshausen und im Familienzentrum betreut werden.

Waldgruppen für Kindergartenkinder (vollendetes 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt) finden interessierte Eltern in den Einrichtungen in Mornshausen und in Herzhausen.

Für Kinder, die einen besonderen Betreuungsbedarf haben werden Integrationsmaßnahmen nach Möglichkeit in den Einrichtungen vor Ort angeboten.

Kosten

Die jeweiligen Kosten sind abhängig von dem gewünschten zeitlichen Umfang der Betreuung (Modulwahl). Vertiefende Informationen entnehmen Sie bitte der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Dautphetal der Homepage der Gemeinde www.dautphetal.de.

Besuchen mehrere Kinder aus einer Familie gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung im Gemeindegebiet, dann ermäßigt sich die monatliche Gebühr für das zweite Kind auf 50 % und für das dritte Kind auf 25 %; jedes weitere Kind ist gebührenfrei.

Für die Mittagsverpflegung fallen je nach Anbieter in den einzelnen Einrichtungen gesonderte Kosten an.

Platzvergabe

Bei den Anmeldungen bitten wir nach Möglichkeit zu berücksichtigen, dass planerisch für die einzelnen Einrichtungen bestimmte Einzugsbereiche bestehen. Das hat Einfluss auf die Rangfolge der Aufnahme. Die Eltern können ihr Kind aber in jeder Einrichtung anmelden und die Kindertageseinrichtung frei wählen. Kinder aus den jeweiligen Einzugsbereichen werden nach den im gemeindlichen Satzungsrecht festgelegten Kriterien gewertet und im Rahmen der freiwerdenden Plätze bevorzugt berücksichtigt.

Für die Aufnahme gelten folgende Prioritäten:

  1. Dautphetaler Kinder, die aus einer Krippengruppe in die Kindergartengruppe der Einrichtung wechseln
  2. Dautphetaler Kinder im voraussichtlich letzten Betreuungsjahr aus den zugeordneten Einzugsbereichen
  3. Dautphetaler Geschwisterkinder
  4. Dautphetaler Kinder aus den zugeordneten Ortsteilen
  5. Dautphetaler Kinder aus den zugeordneten Einzugsbereichen
  6. Dautphetaler Kinder aus dem Gemeindegebiet
  7. Kinder aus anderen Kommunen

Bei der Vergabe der zur Verfügung stehenden Plätze entscheidet unterhalb der Priorisierung grundsätzlich das Alter des Kindes. Als Dautphetaler Kinder gelten alle Kinder, die ihren Hauptwohnsitz in Dautphetal haben. Berechtigung als Geschwisterkinder haben Dautphetaler Kinder, die zum Zeitpunkt der Aufnahme ein Geschwisterkind in der Einrichtung haben.

Für alle Kinder, für die bis zum 01. Januar 2025 die Betreuung beginnen soll, werden die verbindlichen Zusagen oder Absagen bis spätestens Ende März 2025 erteilt. Bei einem Betreuungsbeginn nach dem 01. Januar 2025 können verbindliche Zusagen erst 6 Monate vorher erfolgen, der Platz wird jedoch vorläufig reserviert. Sind im laufenden Aufnahmezeitraum Betreuungsplätze weder aktuell besetzt noch reserviert, können diese vergeben werden.

Kindertagespflege

Im Hinterland bieten einige wenige ausgebildete und anerkannte Tagespflegepersonen die Betreuung von Kindern an. Diese Form der Kindertagesbetreuung wird ausschließlich durch den Landkreis Marburg-Biedenkopf organisiert, der sich auch die Information und Vermittlung vorbehält.

Die dortige Kinderbetreuungsbörse erreichen Sie per Mail unter kindertagespflege@marburg-biedenkopf.de

Weitere Informationen

Nach Anmeldeschluss und nach der endgültigen Entscheidung des Trägers über die Platzvergabe werden die Eltern der neu aufzunehmenden Kinder in der jeweiligen Kindertageseinrichtung zu einem Informationsgespräch eingeladen.

Den rechtlichen Rahmen der Kindertagesbetreuung in Dautphetal bilden, neben allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen, das Satzungsrecht der Gemeinde Dautphetal sowie die jeweilige Benutzungsordnung des Trägers der Einrichtung. Mit der Aufnahme erkennen die Erziehungsberechtigten die Satzung, die Gebührensatzung und die Benutzungsordnung der Einrichtung an.