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Bauleitplanung der Gemeinde Dautphetal, Ortsteil Hommertshausen Ergänzungssatzung „Am Sonnenhang“

25. November 2024     Amtliche Bekanntmachung

Gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB

 Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB – Entwurfsoffenlage

(1) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dautphetal hat am 09.09.2024 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Entwurfsoffenlage) der Ergänzungssatzung im Bereich „Am Sonnenhang“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB im OT Hommertshausen beschlossen.

(2) Geplant ist die Abgrenzung und Festlegung des bebauten Ortsteiles im Bereich östlich der Straße „Am Sonnenhang“, da die einbezogene Fläche durch die bauliche Nutzung der angrenzenden Flächen entsprechend geprägt ist. Geplant ist die Neuausweisung eines Baugrundstückes im Norden der Ortslage, da dieser Bereich bereits über die Straße „Am Sonnenhang“ durch einen Stichweg erschlossen ist, über den Flächennutzungsplan aber nur landwirtschaftliche Fläche dargestellt wird. Der Ortsrand erfährt in diesem Bereich eine sinnvolle städtebauliche Abrundung.

(3) Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen. Be-troffen sind in der Gemarkung Hommertshausen in der Flur 16, die Flurstücke 15/2, 15/6 und 17. Das Plangebiet liegt somit in nordwestlicher Ortsrandlage, nördlich der Hardtbergstraße und östlich der Straße Am Sonnenhang.

(4) Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

(5) Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB. Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und  § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

(6) Im vereinfachten Verfahren, das bei einem Satzungsverfahren nach § 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 3 BauGB anzuwenden ist, wird gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs.2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung (§ 10a Abs.1 BauGB) abgesehen wird.

(7) In Ausführung des § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) werden die Planunterlagen der Ergänzungssatzung (Plankarte und Begründung) in der Zeit vom

25.11.2024 – 10.01.2025 einschließlich

 im Internet auf der Homepage www.dautphetal.de unter der Rubrik Rathaus & Politik / Bauen & Gewerbe / Bauleitpläne veröffentlicht und können ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes Hessen https://bauleitplanung.hessen.de/ eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Dautphetal, Bauamt, Hainstraße 1, 35232 Dautphetal. Die Einsichtnahme ist während der Dienststunden der Verwaltung und nach Vereinbarung möglich. Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse beteiligung@fischer-plan.de möglich.

(8) Die Gemeinde Dautphetal hat gemäß § 4b BauGB das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.

(9) Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können.

Bauleitplanung der Gemeinde Dautphetal, Ortsteil Hommertshausen

Ergänzungssatzung „Am Sonnenhang“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB