3. Mai 2024 Rathaus
Hier: Behinderung der Pflegearbeiten
Im Frühjahr beginnt nun wieder die Mähsaison.
Rasengräber sowie Baumurnengräber sind mittlerweile zu einer beliebten Bestattungsform in unserer Gemeinde geworden, da kein Pflegeaufwand mehr für die Hinterbliebenen entsteht.
Bei der Wahl der Bestattung in einem solchen Grab wurde sich also bewusst von den Betroffenen gegen jegliche Art der Grabpflege entschieden.
Die Herstellung und laufende Mähpflege der Rasenfläche wird durch den gemeindlichen Bauhof vorgenommen.
Diese Pflege gestaltet sich aber leider zunehmend schwieriger, da viele Angehörige sich nicht an die in der Friedhofsordnung aufgeführten Gestaltungsvorschriften halten.
Lt. §36, Abs. 4, der Friedhofsordnung darf bei einem Rasengrab lediglich der innere Teil der Grundplatte (80 x 60 cm) in einer Größe von 40 cm Breite x 30 cm Länge mit einem liegenden oder stehenden Grabmal versehen und mit einer Schmuckbepflanzung gestaltet werden.
Oft werden aber auch außerhalb dieses Bereiches Blumen und sonstige Dekoartikel platziert.
Baumurnenreihengrabstätten werden als reine Wiesenflächen angelegt, d.h., eine Schmuckbepflanzung oder das Aufstellen von sonstigen Gegenständen (Grabgestecken) ist ausdrücklich untersagt.
Für die Mitarbeiter des Bauhofes bedeutet dies eine große Mehrarbeit, denn sie müssen zur Pflege der Gesamtfläche die Sträuße, Blumentöpfe oder Figuren einzeln abräumen und sie dann wieder hinstellen.
Lediglich in den Zeiten außerhalb der Grünpflege (Spätherbst bis Frühjahr) wird die Ablage von Grabschmuck auf den Grabstätten geduldet.
Die Friedhofsverwaltung weist deshalb nochmals ausdrücklich auf die Einhaltung der Friedhofsordnung hin.
Die Nutzungsberechtigten an diesen Grabstellen werden ab sofort aufgefordert, nicht ordnungsgemäß platzierten Grabschmuck abzuräumen.
Sollte die Regelung nicht beachtet werden, behält sich die Gemeinde vor, eine Entfernung des Grabschmuckes zu veranlassen.
Die entfernten Gegenstände werden dann auf dem gemeindlichen Bauhof zwischengelagert und können dort abgeholt werden.