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Datenschutz Funkwasserzähler

1. Vorwort

Die Gemeinde Dautphetal setzt in ihrem Wasserversorgungsgebiet die digitalen Wasserzähler mit Funkauslesemöglichkeit vom Typ „Hydrus“ der Marke Diehl Metering ein. Diese zeichnen den Wasserdurchfluss als digitales Register im periodischen Speicher des Geräts auf und errechnen so den aktuellen Zählerstand, der auch über das integrierte Display ablesbar ist. Die Zähler sind standardmäßig mit einem Funkmodul ausgestattet, welches im aktivierten Zustand alle 10 Sekunden ein verschlüsseltes Funksignal (AES-OMS Verschlüsselung) aussendet, die von einem entsprechenden Auslesegerät erfasst und ausgewertet werden können. Dabei werden Daten aus dem Registerspeicher des Zählers übertragen. Es werden jedoch keine persönlichen Daten per Funk übertragen, da der Zähler nur anhand der Zählernummer identifiziert werden kann und sein Speicher auch keine persönlichen Daten enthält. Durch die örtliche Auslesbarkeit von außen ist eine gewisse Eingrenzbarkeit bzw. Bestimmbarkeit der Nutzer dennoch nicht auszuschließen, weshalb diese Datenübertragungen grundsätzlich datenschutzrechtlich relevant sind.

2. Informationspflicht

Im Folgenden informieren wir Sie als Betroffene/r nach Art. 13 ff. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen der Funkauslesung digitaler Wasserzähler in der Gemeinde Dautphetal. Die Betroffenen sind die jeweiligen Wasserverbraucher und somit die tatsächlichen Bewohner des versorgten Objekts. Ist das versorgte Objekt vermietet und bleibt der Grundstückseigentümer bzw. der Erbbauberechtigte der Gebührenschuldner gegenüber der Gemeinde Dautphetal, ist dieser verpflichtet, die ihm überlassene Datenschutzinformation an die Mieter weiterzuleiten.
Verantwortlich für die Datenerhebung ist der

Gemeindevorstand der Gemeinde Dautphetal
Hainstraße 1
35232 Dautphetal
Telefon: (06466) 920-0
E-Mail: gemeinde@dautphetal.de
Web: www.dautphetal.de
Jede betroffene Person kann sich jederzeit bei allen Fragen und Anregungen zum Datenschutz direkt an unseren Datenschutzbeauftragten wenden.
Der Datenschutzbeauftragte des für die Verarbeitung Verantwortlichen ist:
b-pi sec GmbH Kopenhagener Str. 6 65552 Limburg Deutschland
E-Mail: datenschutz@dautphetal.de Web: https://b-pisec.com

3. Verarbeitungszwecke Ihrer personenbezogenen Daten


Für die Erstellung Ihrer Verbrauchsabrechnung müssen wir die Zählerstände erheben. Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich in dem Abrechnungsverfahren verarbeitet, für das sie erhoben wurden, in diesem Fall für die Festsetzung Ihrer Wasser- und Kanalbenutzungsgebühren.
Die Gemeinde Dautphetal liest die Funkwasserzähler zu folgenden Zeitpunkten und in folgenden Fällen aus:
1. Zum 31.12. eines jeden Jahres zur Feststellung des Jahresverbrauches. Die Auslesung erfolgt in der ersten bis vierten Kalenderwoche des Folgejahres.
2. Bei Eigentümerwechsel oder auf Wunsch des Eigentümers.
3. Unterjährig für Funktionstests und zur Lecksuche zu verschiedenen Zeitpunkten. Falls keine Störungen (z. B. Rohrbrüche) vorliegen, maximal 12-mal je Kalenderjahr.
Die Wasserversorgungssatzung und die Entwässerungssatzung, in denen die Benutzungsgebühren festgelegt sind, finden Sie unter www.dautphetal.de im Menü „Dienstleistungen Rathaus | Satzungen“.

4. Umfang der personenbezogenen Daten

Bei der Funkauslesung der Wasserzähler erheben wir nachfolgende Daten:
1. Zählernummer
2. Zählerstand
3. Zählertyp
4. Aktuelles Datum und Zeit
5. Gesamtvolumen
6. Durchfluss
Gemeinde Dautphetal Seite 2 von 2
7. Vorwärtsvolumen
8. Rückwärtsvolumen
9. Wassertemperatur
10. Umgebungstemperatur
11. Fehlerstunden
12. Betriebstage
13. Status
Die Daten werden mit einer gesonderten Verschlüsselung übertragen und ausschließlich von Mitarbeitern der Gemeinde Dautphetal ausgelesen. Darüber hinaus erheben wir Ihre personenbezogenen Daten auch bei Ihnen selbst, z. B. durch Ihre SEPA-Lastschriftmandate, Mitteilungen und Anträge.
Im Abrechnungsverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und der Festsetzung und Erhebung der Benutzungsgebühren zugrunde gelegt. Innerhalb der Gemeinde Dautphetal erhalten nur die Stellen Zugriff auf ihre personenbezogenen Daten, welche sie benötigen, um die satzungsgemäßen und gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen.
Personenbezogene Daten müssen wir so lange speichern, wie dies für das Abrechnungsverfahren erforderlich ist. Maßstab hierfür sind die Verjährungsfristen / Aufbewahrungsfristen (§§ 169 bis 171 sowie §§ 228 bis 232 der Abgabenordnung, § 37 Gemeindehaushaltsverordnung).
Wir dürfen die betreffenden personenbezogenen Daten auch speichern, um diese für künftige steuerliche Verfahren zu verarbeiten (§ 88a der Abgabenordnung).

5. Widerspruchsrecht

Die betroffene Person hat gemäß Art. 21 DSGVO das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten unter Einsatz eines Funkwasserzählers einzulegen. Dabei handelt es sich nicht um ein bedingungsloses Widerspruchsrecht. Die betroffene Person hat die Gründe für den Widerspruch darzulegen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben müssen. Betroffene Personen im Sinne von Art. 21 DSGVO und damit widerspruchsberechtigt können nur Personen sein, die in der über den Funkwasserzähler versorgten Wohneinheit leben, unabhängig davon, wer Anschlussnehmer des Wasserversorgers ist. Im Rahmen einer Interessenabwägung kann einem Widerspruch nur stattgegeben werden, wenn keine zwingenden schutzwürdigen Gründe für die Verarbeitung durch den Wasserversorger vorliegen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen.

6. Weitere Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung

Abschließend informieren wir Sie über die Ihnen zustehenden Rechte nach der DSGVO:
1. Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
2. Sollten unrichtige personenbezogenen Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
3. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 Abs. 1 DSGVO).
4. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Hessischen Landesbeauftragten für den Datenschutz. Diesen können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611-1408 0
E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de
Sollten Sie von den zuvor genannten Rechten Gebrauch machen, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

7. Weitere Informationen

Bei weiteren Fragen zu den Funkwasserzählern oder zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung bzw. an den Datenschutzbeauftragten der Gemeinde Dautphetal.
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Dautphetal