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Anleinen von Hunden und Pflichten der Hundehalter

20. September 2022     Rathaus

Zunächst einmal gibt es in der Gemeinde Dautphetal keine generelle Leinenpflicht für Hunde. Jeder Hundehalter hat seinen Hund außerhalb seines Grundstückes so zu führen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden; der Hund ist ständig zu beaufsichtigen, so dass der Hundehalter situationsbedingt jederzeit auf seinen Hund einwirken und ihn ggf. an die Leine nehmen kann.

Viele Bürger schätzen es zudem überhaupt nicht, von frei laufenden Hunden angesprungen und mit dem Aussprüchen wie: „Der Hund tut nichts“ oder „Der will doch nur spielen“ getröstet zu werden. Aus mehreren aktuellen Anlässen heraus bittet die Ordnungsbehörde Dautphetal alle Hundehalterinnen und Hundehalter darum, ihre Hunde insbesondere im Wald anzuleinen bzw. die vorhandenen Wege nicht zu verlassen.

Der Jagdtrieb eines Hundes kann zur Gefahr für die wildlebenden Tiere und deren Nachwuchs werden. Auch gut gehorchende Hunde werden oftmals unfolgsam, wenn der Jagdtrieb sie einer attraktiven Fährte folgen lässt. Leider werden immer wieder Wildtiere durch streunende und wildernde Hunde verletzt oder sogar getötet. Insbesondere Rehe, die hochträchtig in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit sehr stark eingeschränkt sind, werden mit ihren ungeborenen Kitzen Opfer von Hundebissen.

Auch Hunde, die nicht wildern, können durch ihren Jagdtrieb (Hetze) Wildtiere stören oder gefährden. Allein durch die Berührung eines Jungtiers kann sich dessen Geruch verändern; eine Folge kann sein, dass die erwachsenen Tiere den Nachwuchs verstoßen. Deshalb müssen die Halter sicherstellen, dass sie ihren Hund in Wald und Flur immer unter Kontrolle haben und sich Hunde nicht unbeaufsichtigt entfernen und herumstreifen.

Darüber hinaus sind aber auch andere Tierarten zu schützen. Wie bereits früher in der Dautphetaler Wochenzeitung beschrieben, brüten viele Vogelarten am Boden oder in Bodennähe, zum Beispiel auf Wiesen und Weiden, aber auch auf Randstreifen, an Wegesrändern und in öffentlichen Parks unter Hecken und Gebüschen. Vertreibt ein freilaufender Hund Bodenbrüter, können die Eier im Gelege auskühlen oder bei Hitze kollabieren. Wenn die Elterntiere die Gelege öfter oder länger verlassen müssen, fallen sie leicht natürlichen Feinden zum Opfer oder verhungern.    

Hundekot: Abschließend appellieren wir dringend, auch die “Hinterlassenschaften“ der Vierbeiner, einzusammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen. Hundekot auf Wiesen und Weiden führt zur Unbrauchbarkeit von Futtermitteln für Nutztiere (Stichwort: „Hundekot in Milch und Käse“). Entsprechende Hundekotbeutelspender stehen in allen Ortsteilen zur Verfügung.

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Dautphetal

i.A. Reinl