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Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes

4. Mai 2023     Rathaus

Aus gegebenem Anlass informiert die Ordnungsbehörde hiermit alle Privatpersonen, Vereine und sonstige Einrichtungen/Veranstalter darüber, dass eine öffentliche Veranstaltung, bei der Speisen und / oder alkoholische Getränke gegen Entgelt ausgegeben werden, anzeigepflichtig ist.

Um eine fristgerechte Bearbeitung und Bestätigung der jeweiligen Veranstaltung sicherstellen zu können, ist jede Veranstaltung* spätestens vier Wochen vorab gegenüber der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Hierzu ist bitte das verlinkte Formular zu verwenden.

*(Großveranstaltungen, Ausstellungen, Messen und Märkte sind hiervon ausgenommen, da hier die Vorlaufzeit der Anzeige sechs Monate beträgt, bzw. ein anderes Anzeigeformular zum Tragen kommt.)

Die Anzeige ist vollständig auszufüllen.

Fehlende Angaben z.B. zum Jugendschutz oder eigenen Ordnungskräften führen zu unnötigen Zeitverzögerungen in der Bearbeitung. Insofern als Veranstaltungsort keine Straßennamen angegeben werden können, sind die GEO-Daten (z.B. aus GoogleMaps) anzuführen.

Verspätete Anzeigen können u.U. nicht rechtzeitig bearbeitet/bestätigt werden und führen somit automatisch zu Untersagung der geplanten Veranstaltung!

Die Durchführung einer nicht angezeigten oder nicht bestätigten Veranstaltung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einem Bußgeld geahndet wird.

Die Gebühr für die Bestätigung zur Durchführung eines vorübergehenden Gaststättengewerbes beläuft sich auf 25,00 EUR (ohne Auflagen). bzw. 65,00 EUR (mit Auflagen).

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Dautphetal

Schmidtke
Bürgermeister