30. Januar 2024 Rathaus
Am Wochenende vom 26. bis 28.01.2024 wurde auf dem Friedhof in Dautphe ein kleiner Grabstein auf einem Erdreihengrab entwendet.
Evtl. handelt es sich aber nicht um einen Einzelfall, so dass auch noch andere Gräber betroffen sein könnten.
Bei Diebstählen auf Friedhöfen handelt es sich aber keineswegs um ein Kavaliersdelikt. Vielmehr stellt dieses Handeln einen Verstoß gegen § 168 des Strafgesetzbuches dar. Mit dieser Regelung wird die Totenruhe geschützt. Zum Schutzbereich gehört auch die Begräbnisstätte mit Zubehör sowie deren Bepflanzung. Jeder Diebstahl vom Grab, seien es Pflanzen oder andere Grabgegenstände, die sich auf dem Grab befinden sowie jede Zerstörung des Zubehörs fällt unter diesen Straftatbestand. Der Gesetzgeber sieht hierfür empfindliche Strafen vor. Je nach Schwere der Tat reicht die Sanktion von einer Geldstrafe bis zu drei Jahren Haft.
Wir bitten Sie daher, verdächtige Beobachtungen an das Friedhofsamt der Gemeinde Dautphetal unter der Tel. 06466/920-302 oder per Mail an r.schepp@dautphetal.de zu melden.