Die Gemeinde Dautphetal hat in ihrer Hauptsatzung die Bildung von Ortsbezirken mit Ortsbeiräten festgelegt (§ 81 Abs. 1 Satz 1 bis 3 HGO).
Die Wahl der Ortsbeiräte findet parallel zu den Kommunalwahlen alle fünf Jahre statt. Der Vorsitzende bzw. die Vorsitzende des Ortsbeirats, der Ortsvorsteher bzw. die Ortsvorsteherin, wird von den gewählten Ortsbeiratsmitgliedern bestimmt. In der Gemeinde Dautphetal übernimmt der Ortsvorsteher bzw. die Ortsvorsteherin die Leitung der Verwaltungsaußenstelle.
Welche Aufgaben hat der Ortsbeirat?
Der Ortsbeirat ist der Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürgern vor Ort. Das heißt, dass er nicht nur ein offenes Ohr für die Sorgen der Bürger und Bürgerinnen hat. Der Ortsbeirat vertritt die Interessen des Ortsteils gegenüber der Gemeinde. Sie sind sie zu allen Angelegenheiten die den Ort betreffen zu hören. Vor allem bei Fragen zum Entwurf des Haushaltsplans. Er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk angehen.
Allendorf
Tim Vollmerhausen
Ortsvorsteher
Sprechstunde: Freitag von 18:00 bis 19:00 Uhr
Buchenau
Andreas Feußner
Ortsvorsteher
Sprechstunde: Mittwoch von 16:30 bis 18:30 Uhr und nach Vereinbarung
Damshausen
Dautphe
Gerd Hartmann
Ortsvorsteher
Sprechstunde: Freitag von 17:00 bis 19:00 Uhr
Elmshausen
Patrick Klee
stv. Ortsvorsteher
Krankheitsvertretung für Ortsvorsteher Saffrich Sprechstunde: nach Vereinbarung
Friedensdorf
Timo Messerschmidt
Ortsvorsteher
Sprechstunde: nach Vereinbarung.
Herzhausen
Stefan Schmidt
Ortsvorsteher
Sprechstunde: nach Vereinbarung.
Holzhausen
Tim Scheckel
Ortsvorsteher
Sprechstunde: nach Vereinbarung
Hommertshausen
Michael Schmidt
Ortsvorsteher
Sprechstunde: Donnerstag von 18 bis 19 Uhr
Mornshausen
Friedemann Leinweber
Ortsvorsteher
Sprechstunde: nach Vereinbarung.
Silberg
Harald Velte
Ortsvorsteher
Sprechstunde: nach Vereinbarung
Wolfgruben
Harald Fett
Ortsvorsteher
Sprechstunde: Dienstag von 18:30 bis 19:30 Uhr