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Fundbüro

Wenn Sie einen Wertgegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro gefunden haben, müssen Sie diesen lt. §967 BGB abgeben. Im Fundbüro wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgehalten.

Aufbewahrung von Fundsachen

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

Fundbüro Deutschland

Die Gemeinde Dautphetal pflegt alle Fundsachen auf der zentralen Webseite Fundbüro Deutschland ein. In der unten stehenden Liste finden Sie alle Fundgegenstände. Die dort aufgeführten Fundsachen können während unserer Öffnungszeiten im Bürgerbüro abgeholt werden.

Ansprechpersonen

Martina Kroh

Bürgerbüro

Julia Jacobi

Bürgerbüro

Jannick Theis

Bürgerbüro